Streikrecht muss auf für Kirchen-Mitarbeiter gelten
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Streikrecht muss auf für Kirchen-Mitarbeiter gelten
Zum Abschluss der Synode der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erklärt Raju Sharma, Bundesschatzmeister der LINKEN:
Ihre Forderung nach weltweiter Gerechtigkeit, nach Liebe und Wahrheit in der Welt hat die Synode der EKD bereits am Tag des Beschlusses ad absurdum geführt. Mit dem Verbot des Streikrechts für die mehr als 435.000 Beschäftigten der Diakonie verankert die Evangelische Kirche das Gegenteil von Gerechtigkeit im Kirchenrecht.
Das Streikverbot nimmt den Diakonie-Mitarbeitern das wichtigste Instrument im Arbeitskampf aus der Hand - und das in einer Branche, die schon heute von Leiharbeit, Überstunden, Outsourcing und Niedriglöhnen geprägt ist.
Die EKD sollte einlenken, das Streikverbot zurücknehmen und sich als guter Arbeitgeber präsentieren. Dazu gehört es, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständliche Rechte zu gewähren und damit die meist aufopferungsvollen Leitungen der Beschäftigten in Kliniken und sozialen Einrichtungen gebührenden Respekt entgegenzubringen. Und zwar nicht erst im Himmelreich, sondern schon auf Erden.
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Datum: 10.11.2011 - 13:00 Uhr
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