Lebensmittel Zeitung: Edeka vor Zukauf in den Niederlanden
ID: 517722
Sprung ins Ausland. Dies berichtet die Lebensmittel Zeitung
(Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) in ihrer aktuellen Ausgabe
sowie online auf www.lebensmittelzeitung.net. Nach Informationen aus
Finanzkreisen, die der Wirtschaftszeitung vorliegen, bemüht sich
Deutschlands umsatzstärkster Lebensmittelhändler um die
niederländische Handelsgruppe C1000. Der Bieterprozess wird von der
Investmentbank Goldman Sachs betreut. Als möglicher Kaufpreis für den
Deal kursiert im Markt ein Betrag von einer Milliarde Euro.
Mit dem Zukauf des Supermarktbetreibers, an dem die
Private-Equity-Gesellschaft CVC Capital Partners die Mehrheit hält,
wäre Edeka auf einen Schlag mit 425 Standorten in dem deutschen
Nachbarland präsent. Der Umsatz des niederländischen
Lebensmittelhändlers wird mit 3,92 Milliarden Euro für das
Geschäftsjahr 2010 angegeben.
C1000 ist ähnlich wie Edeka von selbstständigen Einzelhändlern
geprägt. Außer dem deutschen Marktführer bemühen sich auch die
niederländischen Handelsunternehmen Jumbo Group Holding, Sligro Food
Group, Sperwer (Plus Retail) sowie die beiden
Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und BC Partners um den
Händlerverbund.
Pressekontakt:
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
dfv Unternehmenskommunikation
Brita Westerholz & Judith Scondo
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt/Main
Telefon: 069 / 7595 - 2051
Fax: 069 / 7595 - 2055
E-Mail: presse@dfv.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.11.2011 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 517722
Anzahl Zeichen: 1683
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt/Main
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 149 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lebensmittel Zeitung: Edeka vor Zukauf in den Niederlanden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lebensmittel Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).