Umweltzonen und Luftreinhaltung - GRÜNE: Puttrich muss sich endlich gegen Poschs falsche Politik durchsetzen
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Umweltzonen und Luftreinhaltung - GRÜNE: Puttrich muss sich endlich gegen Poschs falsche Politik durchsetzen
"Das Urteil des Gerichts spricht eine glasklare Sprache. Als ersten Schritt für eine wirkungsvolle Luftreinhaltung muss die Landesregierung so schnell wie möglich die Umweltzone als Maßnahme in die Luftreinhaltepläne von Wiesbaden und Offenbach aufnehmen. Bisher waren diesen beiden Städten die Hände gebunden, dem Schutz der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll nachzukommen. Als flankierende Maßnahme zur Umweltzone soll die Landesregierung endlich ein LKW-Durchfahrtverbot gestatten. Es ist überfällig, dass die Landesregierung die Kommunen bei ihrem Einsatz für saubere Luft unterstützt und nicht behindert", fordert die Sprecherin der GRÜNEN für Ressourcenschutz, Angela Dorn.
Die Landesregierung hat am vergangenen Freitag Berufung gegen das gesamte Urteil beim Wiesbadener Verwaltungsgericht eingelegt und dies so begründet, dass sie dies lediglich wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils aufgrund der weitreichenden Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden tue. "Die Landesregierung führt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der Nase herum. Die Landesregierung hätte zumindest das Urteil bezüglich der Umweltzonen akzeptieren können. Frau Ministerin Puttrich muss endlich Stärke beweisen gegen einen Verkehrsminister Posch, dessen Politik das Land Hessen in eine Klagewelle treibt. Sie muss durchsetzen, dass die Umweltzone schnellst möglich in die Luftreinhaltepläne der Städte Wiesbaden und Offenbach aufgenommen werden. Die Fakten liegen auf dem Tisch, die von der Landesregierung angekündigte weitere Überprüfung ist unnötig und versteckt nur die Motivation, das Thema weiter zu verzögern", verlangt Angela Dorn.
Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, dass der "Urteilsspruch praktisch gleichbedeutend ist mit der Verpflichtung zur Aufnahme einer Umweltzone in den Luftreinhalteplan ? Teilplan Wiesbaden." Außerdem werde das Handeln von Minister Posch (FDP) deutlich geohrfeigt: "Diese Versagung des Einvernehmens (gemeint ist das versagte Einvernehmen des Verkehrsministeriums zur Aufnahme der Umweltzone, DIE GRÜNEN), die mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme begründet wird, ist offensichtlich rechtswidrig. Denn der Wirtschaftsminister nimmt bei der von ihm vorgenommenen Verhältnismäßigkeitsprüfung ganz einseitig bedacht auf mögliche finanzielle Belastungen von Bevölkerung und Wirtschaft durch die Umweltzone (?). Völlig außer Acht bleibt das zentrale Ziel der Festsetzung der Grenzwerte und der zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Luftreinhalteplanung: der Schutz der menschlichen Gesundheit." Das Verwaltungsgericht Wiesbaden macht in seinem Urteil auch klar, dass sich das Recht auf Erstellung eines Luftreinhalteplans zum Schutz der Gesundheit nicht darin erschöpfe, irgendwelche Maßnahmen, sondern wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die Grenzwerte möglichst schnell einzuhalten.
Zusätzlich zur Einrichtung von Umweltzonen halten DIE GRÜNEN flankierende Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen in Gebieten mit hoher Stickstoffdioxidbelastung als notwendig an. Die Autobahnen im Rhein-Main Gebiet sind gerade wegen der hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten Hauptursache für die große Stickstoffdioxidbelastung. Ein Tempolimit wäre eine schnelle und kostengünstige Maßnahme zur Verbesserung der hohen Stickstoffdioxidbelastung.
DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass Hessen nach einer Vorgabe der Europäischen Union seit dem 1.Januar 2010 den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 Luft nicht mehr überschreiten darf. Dieser Grenzwert wurde 2010 in acht hessischen Städten überschritten. Die Landesregierung muss jetzt endlich konkrete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger umsetzen anstatt ständig juristisch zu filibustern", fordert Angela Dorn.
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Datum: 14.11.2011 - 12:15 Uhr
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