Deutsches Umsatzsteuergesetz seit 2002 nichtig

Deutsches Umsatzsteuergesetz seit 2002 nichtig

ID: 51952

Deutsche FInanzbehörden bewegen sich im rechtlosen Raum.



(firmenpresse) - Wie durch eine Veröffentlichung des gemeinnützigen Vereins Curare e. V. auf Open PR in einer Veröffentlichung vom 18.07.2007 um 12:27h bekannt wurde, ist das derzeit gültige bundesdeutsche Umsatzsteuergesetz wegen Verstoß gegen das Grundgesetz nichtig.

Hier die zitierende Erklärung:
.......diese deutsche Finanzverwaltung skrupellos genug ist, das seit dem 01.01.2002 nichtige Umsatzsteuergesetz bis über den heutigen Tag hinaus gegen umsatzsteuerpflichtige Personen dieser Republik anzuwenden, man kassiert quasi ohne Gesetz, denn ein eklatanter Konstruktionsfehler führte zur automatischen Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes. Der Gesetzgeber hat nämlich vergessen, das dann zwingend grundgesetzlich vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I Satz 2 GG umzusetzen. Das UStG greift seit dem 01.01.2002 in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 GG ) ein. Greift ein Gesetz in ein Grundrecht ein, so muss dieses Grundrecht im Gesetz zitiert werden, wird diese zwingende grundgesetzliche Formvorschrift missachtet, tritt die automatische Nichtigkeit des Gesetzes ein. Alle Umsatzsteuerbescheide sind seit dem 01.01.2002 nichtig, alle Mehrwertsteuer ist seit dem 01.01.2202 an die Bürger zurückzuzahlen. Curare e. V. hat hier schon mehrfach das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten, mehrere Bundestagsfraktionen haben diese Missstände Mitgliedern von Curare e. V. gegenüber bestätigt, aber nur mit dem Hinweis es ist uns bekannt aber dies ist nicht zitierbar, da es nicht die Meinung der Bundestagsfraktion wiedergibt.....

Es ist erstaunlich, mit welchen Mitteln die Bundesrepublik Deutschland ihre Bürger regelrecht betrügt.
Aus unserer aktuellen Berichterstattung der Vorwoche zum Fall Sarrazin, FA Reinickendorf und eines bekannten Berliner Erfinders ist damit wohl ein eklatantes Beispiel für das ungesetzliche Vorgehen deutscher Finanzbehörden zu erkennen.
Allerdings sind seitens der EU bereits Massnahmen eingeleitet (Bildung einer Kommission), die die Vorgänge in deutsche Finanzbehörden zum Nachteil der Bürger zumindest beobachtet.



Solche Tatsachen beweisen, dass im deutschen Staat, der sich gerne in der EU als großer Vorreiter aufspielt, grundlegende Dinge absolut im Argen liegen und dem Bürger zum Nachteil gereichen. Hier ist die EU zum aktiven Handeln aufgerufen, denn eine auf fehlender rechtlicher Ebene operierende Finanzgewalt eines ganzen Staates, speziell eines deutschen Staates, stellt eine Gefahr für unsere gesamte EU-mäßige Integrität dar. Es ist kein Wunder, dass unsere irischen Mitbürger ihr Recht auf Abstimmung zum vorgelegten Vertragsentwurf der EU mit "NEIN" beantwortet haben, wenn solche rechtlosen Zustände in einem der wichtigsten Staaten der EU herrschen. Wie konnte das passieren Frau Merkel???
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Datum: 23.06.2008 - 13:22 Uhr
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