Volkskrankheit Burnout

Volkskrankheit Burnout

ID: 520055

Das seelische Gleichgewicht gerät bei immer mehr Bundesbürgern aus den Fugen. Berufsunfähigkeitsversicherungen können psychisch Erkrankte finanziell absichern.



(firmenpresse) - Die Mauer des Schweigens bricht langsam auch im deutschen Profisport. Der Fall Ralf Rangnick ist nur ein prominentes Beispiel unter vielen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galten psychische Erkrankungen noch als gesellschaftliches Tabu. Nun jedoch offenbaren sich zunehmend auch Betroffene aus dahingehend bislang hermetisch abgeschlossenen gesellschaftlichen Gruppen, die aus falsch verstandenem Stolz keinen Einblick in das Seelenleben akzeptierten und Abweichler in letzter Konsequenz mit Ansehens- und Jobverlust sanktionierten.

Leistungssportler sind jedoch lediglich die prominente sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. Burnout und andere psychische Leiden sind in einer immer stärker auf Leistung fixierten Gesellschaft zu einer Volkskrankheit geworden, die zunehmend auch auf das Berufsleben übergreifen. Nach Berechnungen der AOK werden aktuell jährlich etwa 100.000 Bundesbürger wegen eines Burnout-Syndroms krankgeschrieben. Zieht man das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen heran, potenziert sich das Problem. So sind die psychisch bedingten beruflichen Fehlzeiten zwischen 1999 und 2010 um mehr als 80% gestiegen. Auffällig ist dabei, dass die durchschnittliche Länge des Ausfalls von Berufstätigen mit psychischen Problemen mittlerweile mehr als doppelt so hoch ist wie die eines Berufstätigen mit körperlichen Problemen. Doch immer häufiger bleibt es nicht bei einer temporären Erkrankung. Im schlimmsten Fall ist der Betroffene nicht mehr imstande, seinem zuvor ausgeübten Beruf nachzugehen - es droht die vollständige und dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufstätige, und insbesondere solche auf höheren Qualifikations- und Lohnniveaus, heute wichtiger denn je, um trotz der seelischen Leiden zumindest finanziell abgesichert zu sein. Denn die gesetzliche Rentenversicherung schützt seit Anfang 2001 in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nur noch Berufstätige, die vor dem 3. Januar 1961 geboren wurden. Alle Nachgeborenen erhalten dagegen lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die zur finanziellen Absicherung keinesfalls ausreicht. Zudem gilt dies nur, wenn der Betroffene dem Arbeitsmarkt aufgrund seiner Erkrankung überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht. Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen leistet die staatliche Rentenkasse nicht, da der Erkrankte zu jeder („niederen“) Tätigkeit herangezogen werden kann, die er aktuell zu leisten im Stande ist.



„Die frühzeitige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist elementar. Wer sich nicht bereits in jungen Jahren absichert und dabei gleichzeitig von niedrigen Beiträgen profitiert, riskiert massive Zuschläge, Leistungskürzungen oder sogar die Verweigerung der Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sobald erste Symptome oder Vorerkrankungen festgestellt wurden und anschließend der Wunsch nach einer solchen Versicherung besteht. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist, gilt es, die zahlreichen Angebote und Leistungskataloge genau zu vergleichen“, rät der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt), Marco Otterbein.
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Datum: 15.11.2011 - 10:00 Uhr
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