LINDNER: Strukturen des Verfassungsschutzes gehören auf den Prüfstand
ID: 520295
LINDNER: Strukturen des Verfassungsschutzes gehören auf den Prüfstand
Berlin. Zur Debatte um die rechtsterroristische Mordserie in Deutschland erklärt
FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER:
"Die rechtsterroristische Mordserie stellt den Verfassungsschutz und die Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern vor schmerzhafte und bislang unbeantwortete Fragen. Die brutalen Gewaltverbrechen an Menschen, die friedlich unter uns gelebt haben, beschämen uns alle. Sie sind zugleich ein Weckruf, Terrorismus und Rassismus nicht zu unterschätzen.
Die Strukturen des Verfassungsschutzes gehören nach den jüngsten Enthüllungen auf den Prüfstand. Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt, dass mögliche Schwachstellen im System des Verfassungsschutzes schnell gefunden und nachhaltig beseitigt werden.
Die Forderung nach einem Verbot der ekelhaften NPD ist eine reflexhafte Antwort, denn mit dieser Partei würden weder die Ideologie noch die Ideologen verschwinden. Gerade die jüngsten Ereignisse zeigen zudem, dass ein neuerliches Verbotsverfahren erst dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn Ungereimtheiten beim Verfassungsschutz vollständig aufgeklärt sind."
Pressekontakt:
FDP-Bundespartei
Pressestelle
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 - 41 oder - 43
Fax: 030 - 28 49 58 42
E-Mail: presse@fdp.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.11.2011 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 520295
Anzahl Zeichen: 1681
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 322 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LINDNER: Strukturen des Verfassungsschutzes gehören auf den Prüfstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).