inveca AG: Bekanntmachung der Billigung des Börsenprospektes durch die BaFin

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(firmenpresse) - inveca AG / Schlagwort(e): Energie/
inveca AG: Bekanntmachung der Billigung des Börsenprospektes durch die
BaFin

DGAP-Media / 15.11.2011 / 11:55

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Bekanntmachung der Billigung des Börsenprospektes durch die BaFin

Die inveca AG, Baar, hat heute veröffentlicht, dass sie beabsichtigt,
gemäss§14 Abs. 3 Satz 2 WpPG, 65.000.000 Stück an den
Freiverkehrssegmenten der Frankfurter Wertpapierböse (Open Market) und der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse sowie an der Börse Berlin
gehandelten Aktien (WKN A0Q4C9 / ISIN CH0043071833) mit einem Nennwert von
CHF 0,01 je Aktie (insgesamt CHF 650.000,00)öffentlich anzubieten.

In diesem Zusammenhang wird der Wertpapierprospekt in gedruckter Form als
einziges Dokument i.S.v.§12 Abs. 1 WpPG ab dem 16. November 2011 bei der
Geschäftsadresse der Gesellschaft:

inveca AG
Blegistrasse 3/5
6340 Baar (Schweiz)

zur kostenlosen Ausgabe, sowie ebenfalls ab dem 16. November 2011 im
Internet unter http://www.inveca.ch veröffentlicht und zum Download
bereitgehalten.

Damit macht die inveca AG einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum
Entry Standard und festigt ihre Position an der Deutschen Börse.


Ende der Pressemitteilung

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15.11.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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146381 15.11.2011
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Datum: 15.11.2011 - 11:55 Uhr
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