Remmel fordert Nationalen Antibiotika-Aktionsplan
ID: 520731
Remmel fordert Nationalen Antibiotika-Aktionsplan
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat politische Konsequenzen aus der bundesweit ersten Studie zum Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast gefordert. "Wir müssen die Antibiotika-Ströme in der Tierzucht endlich offen legen und wir brauchen einen konkreten Fahrplan, wie wir Antibiotika grundsätzlich aus den Ställen verbannen können. Dazu muss die Bundesregierung endlich ihre Blockadehaltung und Klientelpolitik zu Gunsten der Geflügelwirtschaft aufgeben", betonte Minister Remmel.
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat als Konsequenz aus der ersten systematischen und vollständigen Antibiotika-Studie in der Bundesrepublik einen umfangreichen Forderungs- und Maßnahmenkatalog vorgestellt:
1.
Nationaler Antibiotika-Reduktionsplan:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Nationalen Antibiotika-Plan mit festen Reduzierungszielen für den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen vorzulegen. Dazu muss neben einer verbindlichen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft auf einem Antibiotika-Gipfel auch ein Anreiz-System für die Landwirtschaft geschaffen werden, auf den Einsatz von Antibiotika zu verzichten.
2.
Transparenz statt Verschleierung
Die Bundesländer brauchen Daten, um handeln zu können und Fehlentwicklung frühzeitig zu erkennen. Die Bundesregierung muss deshalb das Arzneimittelgesetz (AMG) und die entsprechende DIMDI-Arzneimittelverordnung ändern. Nur durch diese Änderung können Daten über die Abgabe von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung durch die Arzneimittelhersteller und Großhändler an die einzelnen Tierarztpraxen den Ländern zur Verfügung stehen. Remmel: "Ich erwarte, dass Bundesministerin Aigner dies noch in den nächsten beiden Monaten macht. Ansonsten werden wir über den Bundesrat die Initiative ergreifen."
3.
Verbindlichkeit von Leitlinien
Die NRW-Landesregierung fordert zudem die Leitlinien, mit denen der Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft beschrieben wird, rechtlich verbindlich zu verankern. Die Bundesregierung muss daher endlich den Entwurf einer Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorlegen, der die rechtlich eindeutige Verbindlichkeit vorsieht.
4.
Risikoorientierte Überwachung
Die Erkenntnisse, die im Rahmen der NRW-Studie gewonnen wurden, müssen Eingang in die Risikobewertung und in die Betriebsüberwachung finden. Dabei soll das weitere Vorgehen eng mit den Überwachungsbehörden aus den Kreisen und kreisfreien Städten ? aber auch Länder übergreifend ? abgestimmt werden.
5.
Schärfere Kontrollen in NRW
Das NRW-Verbraucherschutzministerium wird künftig die Antibiotikaanwendung im Rahmen der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung regelmäßig von den dafür zuständigen Amtstierärzten in den Kreisen und kreisfreien Städten überprüfen lassen. Insbesondere ist dabei die Einhaltung der vorgeschriebenen Anwendungszeiträume bei Antibiotika zu überprüfen. Gibt es Indizien für Verstöße, müssen die Amtstierärzte diesen konsequent nachgehen und nötigenfalls Bußgeldverfahren einleiten. Bei strafrechtlicher Relevanz des Verstoßes wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben.
6.
Stärkere Überprüfungen des Antibiotika-Einsatzes
Im Rahmen des risikoorientierten Ansatzes ist dabei auch der Arzneimitteleinsatz ausgehend von den tierärztlichen Hausapotheken und in den landwirtschaftlichen Betrieben durch die zuständigen Behörden verstärkt auf Plausibilität zu prüfen.
7.
Tierschutz muss gestärkt werden
Neben der arzneimittelrechtlichen Würdigung muss auch der tierschutzrechtliche Aspekt in der Gesamtbewertung des Einsatzes von Antibiotika in der Hähnchenmast Berücksichtigung finden. Ergänzend zu den bisherigen Daten soll daher das LANUV die tierschutzfachlichen Kriterien durch eine gesonderte Abfrage bei den Kreisordnungsbehörden erfassen.
8.
Prüfung neuer Lebensmittelkennzeichnungen
NRW prüft derzeit auch, ob ein Anreizsystem für die Betriebe geschaffen werden kann, weniger Antibiotika einzusetzen. In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, inwieweit eine Lebensmittelkennzeichnung "Mit/Ohne Antibiotika-Behandlung" als Qualitätsmerkmal auf alle gehaltenen Tiere ausgeweitet werden kann, die ohne Antibiotika-Einsatz behandelt wurden.
9.
Schutz der Umwelt vor Bioaerosole
Es steht fest, dass Hähnchenmastanlagen Bioaerosole (d.h. Bakterien, Viren, Pilze etc.) emittieren. In welchem Umfang von Hähnchenmastanlagen auch multiresistente Keime in die Umgebung emittiert werden, soll Gegenstand weiterer Untersuchungen durch das LANUV werden, aus der ggf. auch eine Bundesratsinitiative hervorgehen kann.
Unter dem Deckmantel des Datenschutzes habe die Bundesregierung bisher versucht, die Wege der Antibiotika-Ströme zu verschleiern, kritisierte Remmel. "Diese Blockadehaltung schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Tieren. Wir können die schwarzen Schafe nur identifizieren, wenn wir wissen, wo überproportional viele Antibiotika verabreicht werden", betonte der Minister.
Seit Januar 2011 werden in einer bundeseinheitlichen Datenbank (DIMDI) die Zahlen von Arzneimittelverwendungen bei Schweinen und Rindern nach Postleitzahlen aufgeschlüsselt erfasst. Allerdings ist die Geflügelwirtschaft hiervon ausgenommen. "Die Bundesregierung hat der Geflügelindustrie einen Blankobrief für den Einsatz von Antibiotika ausgestellt. Das muss ein Ende haben", forderte Remmel. Gerade wegen der stark steigenden Zahl von multiresistenten Keimen sei es unabdingbar, umfangreich Daten über den Antibiotika-Einsatz zu sammeln und auszuwerten. Remmel: "Es ist ein Bärendienst für den Verbraucherschutz, wenn die Verbraucherschutzministerin der Geflügellobby mehr Zugeständnisse macht als den Konsumenten im Land." Noch vor wenigen Wochen hatte die Bundesregierung im Verbraucherausschuss des Bundestages erneut erklärt, an dem bestehenden Verschleierungs-System der Antibiotika-Erfassung zu Gunsten der Geflügelwirtschaft festhalten zu wollen. Inzwischen hat Ilse Aigner jedoch eine Kehrtwende angekündigt. "Der Druck der Bundesländer und durch unsere NRW-Studie hat offenbar Wirkung gezeigt. Nun gilt es, dass Ilse Aigner nicht nur ankündigt, sondern auch handelt. In der Vergangenheit sind leider viel zu viele Ankündigungen für neue Gesetze und Initiativen durch Frau Aigner erfolgt, die gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. NRW wird über den Bundesrat dafür sorgen, dass die notwendigen Gesetzesreformen jetzt in Angriff genommen werden. Sollte Frau Aigner die Änderung des Arzneimittelgesetzes und der DIMDI-Verordnung nicht zügig vorlegen, werden wir durch eine Bundesratsinitiative dafür sorgen."
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Datum: 15.11.2011 - 18:00 Uhr
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