Verluste bei Krankheit mildern

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Verluste bei Krankheit mildern



(pressrelations) -
Selbstständige Künstler und Publizisten können finanzielle Verluste bei Krankheit mildern, wenn sie den Wahltarif der richtigen Krankenkasse wählen. Dann erhalten sie bei den meisten ab dem 15. Krankheitstag Geld. Als Mitglied der Künstlersozialkasse erhalten sie ansonsten erst ab der 7. Krankheitswoche Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer Dezember-Ausgabe die Krankengeld-Wahltarife für selbstständige Künstler und Publizisten der 40 größten geöffneten Kassen untersucht.

Allen Künstlern und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert sind, stehen spezielle Wahltarife der gesetzlichen Kassen offen. Die Tarife unterscheiden sich jedoch sehr in Preis und Leistung. Der Modellkunde von Finanztest mit 2.000 Euro Monatseinkommen muss zum Beispiel für ein Krankengeld von knapp 47 Euro pro Tag zwischen 8 und 50 Euro Monatbeitrag zahlen. Mit 8 Euro monatlichem Beitrag besonders günstig ist die Barmer GEK. Sie zahlt dafür ein tägliches Krankengeld von 47 Euro von der dritten Krankheitswoche bis zum Beginn des gesetzlichen Krankengeldes. Günstige Tarife bieten auch die Deutsche BKK und mhplus BKK.

Um einen günstigen Wahltarif abzuschließen, kann es sich lohnen, die Kasse zu wechseln. Denn Versicherte können immer nur den Wahltarif ihrer Kasse nutzen. Sie binden sich allerdings drei Jahre an den Tarif und die Kasse. Daher ist es wichtig, vor der Entscheidung auch die Extraleistungen zu prüfen, in denen sich die Kassen unterscheiden. Möglich ist das mithilfe des Produktfinders Krankenkassen der Stiftung Warentest im Internet: www.test.de/krankenkassen.

Der ausführliche Test Krankengeld für Künstler und Publizisten ist in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.




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Datum: 15.11.2011 - 18:00 Uhr
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