Versicherungstipp: Wer haftet bei Eisglätte auf Bürgersteigen?

Versicherungstipp: Wer haftet bei Eisglätte auf Bürgersteigen?

ID: 521039
(ots) - Wussten Sie eigentlich, dass manchmal auch
Mieter haften müssen, falls jemand auf dem glatten Bürgersteig vor
ihrem Haus ausrutscht?

Sinkende Temperaturen und Frost am Morgen. In der kalten
Jahreszeit können Gehwege schnell zur gefährlichen Rutschbahn werden.
Wer bei Stürzen auf glatten Fußwegen haftet und wie man sich gegen
Schadenersatzforderungen absichern kann, erklärt CosmosDirekt:

- Verletzt sich ein Fußgänger beim Sturz auf eisglattem Gehsteig,
weil nicht ausreichend geräumt bzw. gestreut wurde, so können
erhebliche Kosten entstehen. Dem Unfallopfer stehen im
schlimmsten Fall Leistungen für Behandlung, Verdienstausfall und
Schmerzensgeld zu.

- Gegen mögliche Schadenersatzforderungen hilft Besitzern von
selbst genutzten Eigenheimen, Eigentums- oder Ferienwohnungen
eine private Haftpflichtversicherung.

- Auch Mieter haften, falls nicht oder nur unzureichend geräumt
wurde. Entscheidend ist, ob es eine entsprechende Vereinbarung
im Mietvertrag gibt - eine private Haftpflicht ist daher auch
für Mieter ein Muss.

- Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder von vermieteten
Einfamilienhäusern benötigen dagegen eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Versäumen sie es zu
kontrollieren, ob die Mieter den Schnee vom Gehweg räumen oder
bei Glätte Sand oder Splitt streuen, können auf die Eigentümer
im Schadenfall finanzielle Forderungen zukommen.

- Wie oft Mieter oder Besitzer die Gehwege räumen müssen, ist in
der Satzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt. In der Regel
gilt: Zwischen sieben und 20 Uhr sollte der Bürgersteig frei von
Schnee und Eis sein.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner

Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation


Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter
www.cosmosdirekt.de.

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Datum: 16.11.2011 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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