Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten / Keine aktuelle Änderung durch BGH-Urteil

Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten / Keine aktuelle Änderung durch BGH-Urteil

ID: 521336
(ots) - Seit der Bundesgerichtshof die
Berechnungsgrundlage für die Lizenzierung der Musiknutzung für
Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen im Freien nach
Gesamtveranstaltungsfläche bestätigt hat, sorgen sich einige
Veranstalter, dass die Kosten für diesjährige Weihnachtsmärkte
steigen könnten. Die Tarife, die bei der Lizenzierung von üblichen
Weihnachtsmärkten angewendet werden, sind von diesem BGH-Urteil
jedoch nicht betroffen.

"Für die Veranstalter von Weihnachtsmärkten ändert sich
hinsichtlich der GEMA-Lizenzierung im Vergleich zu 2010 grundsätzlich
nichts", betont Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der GEMA. Die
allgemeine Tariferhöhung von 2010 zu 2011 liegt bei 0,75 %. Bei zum
Vorjahr identischer Musiknutzung und -intensität im Rahmen eines
Weihnachtsmarktes wird die Lizenzabrechnung der GEMA lediglich um
diese 0,75 % ansteigen.

Die Musikwiedergaben im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind sehr
unterschiedlich. Es gibt Weihnachtsmärkte mit Live-Musik-Darbietungen
und Bühnenprogramm, mit Tonträgerwiedergaben, mit reiner
Hintergrundmusikwiedergabe, aber auch Weihnachtsmärkte ohne jegliche
Musiknutzung. Je nach Nutzung und Intensität werden hierfür die seit
Jahren angewandten Vergütungen durch die GEMA berechnet. Dies gilt
auch für die Weihnachtsmärkte im Jahr 2011. Für die Veranstalter von
Weihnachtsmärkten besteht daher auch für das Jahr 2011
Planungssicherheit.

Wichtig ist, dass der Veranstalter vor Anmeldung eines
Weihnachtsmarktes das Gespräch mit der für ihn zuständigen
Bezirksdirektion der GEMA sucht, denn jeder Weihnachtsmarkt hat
individuelle Merkmale. Die Lizenzierung der Musiknutzung auf
Weihnachtsmärkten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - unter
anderem, auf welche Weise Musik genutzt wird und welches Repertoire
zum Einsatz kommt. Daher wird im persönlichen Gespräch zwischen dem


Veranstalter und der zuständigen Bezirksdirektion unter
Zugrundelegung der einschlägigen Tarife die angemessene Vergütung des
jeweiligen Einzelfalls ermittelt. Welche Bezirksdirektion für ihre
geplante Veranstaltung zuständig ist, erfahren Veranstalter durch
Eingabe ihrer Postleitzahl auf: www.gema.de/plz-suche

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 089 48003-428, E-Mail gschilcher@gema.de

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Datum: 16.11.2011 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 521336
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München



Kategorie:

Musik



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