Rechtsanwälte Merker + Bippus bieten"grenzenlose"Beratung mit allem Know-how

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Steuerrecht und Steuerschuld bei Schweizer Vermögenswerten



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(firmenpresse) - Konstanz, 16. November 2011 - Erneut hat der Fiskus Daten von der Schweiz aufgekauft, die Steuerzahler ins Fadenkreuz der deutschen Steuerfahnder geraten lässt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem EU-Land Deutschland und dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz sind kompliziert - nicht nur, wenn es um Vermögen auf Schweizer Banken geht. Auch Unternehmen und Privatpersonen finden sich im Dickicht der unterschiedlichen Gesetzgebungen und Rechtsauffassungen oft nur schwer zurecht. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de) in Konstanz hat sich auf diese grenzüberschreitenden Probleme spezialisiert.

Die Problematik der von den Bundesländern in Deutschland angekauften Steuer-CDs liegt darin, dass Geheimnisse aufgedeckt werden. "Die als probates Gegenmittel gepriesene Selbstanzeige erweist sich dabei leider allzu oft als stumpfes Schwert", warnt die Steuerrechtsprofessorin und Steueranwältin Prof. Dr. Birgit Elsa Bippus. Der eigene Steuerberater sei häufig genug selbst Betroffener und deshalb von behördlichen Maßnahmen mit bedroht.

Selbst aussichtslos scheinende Fälle können mit Hilfe der Steuer- und Strafrechtsspezialisten Merker und Bippus häufig noch zu Gunsten ihrer Mandanten diskret gelöst werden. Die Kanzlei mit Sitz in Konstanz unweit der deutsch-schweizerischen Grenze ist spezialisiert auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie auf das Wirtschaftsstrafrecht (auch mit Selbstanzeige) und Erbrecht. Dabei geht es nicht nur um die steuerliche, sondern auch um die strafrechtliche Bewertung. Auch müssen die richtigen zivilrechtlichen Gestaltungen gefunden werden, in Deutschland und in der Schweiz.

Wer mit eidgenössischen Behörden und Geschäftspartnern verhandelt, merkt schnell, dass in der Schweiz und Deutschland unterschiedliche Rechts- und Geschäftskulturen herrschen. Verhandlungsstil und Mentalität spielen eine maßgebliche Rolle. Durch ihre Zulassung in der Schweiz verfügt Rechtsanwältin Merker über jahrelange Praxis in der Schweiz.



Diese Erfahrungen helfen auch im Privatbereich. "Immer häufiger suchen deutsche Ruheständler, die in der Schweiz wohnen und aufgrund der neuen Steuerpflicht verunsichert sind, unseren Rat", erklärt Ingrid Merker, Partnerin bei Merker+Bippus. Wie gestaltet sich ein Umzug in die Schweiz oder zurück nach Deutschland aus steuerlicher Sicht? Wie werden Schweizer Immobilien vererbt? Wie weit reicht der Arm des deutschen Fiskus? Das sind nur einige wenige typische Fragen.

Wer die Schweizer verstehen will, der muss Schwyzerdütsch sprechen und zahlreiche Besonderheiten kennen. Das hat auch der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel erkannt, als er feststellte: "Die Schweiz ist das Land, in dem die Ausnahme die Regel ist". Die Kanzlei Merker + Bippus kennt diese Ausnahmen und Regeln - auch auf Schwyzerdütsch.

Umfassende Informationen zur Beratung finden Sie unter: http://www.merker-bippus.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht.
Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.



PresseKontakt / Agentur:

Tower PR
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Leutragraben 1
07743 Jena
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Datum: 16.11.2011 - 13:50 Uhr
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Ansprechpartner: RA Ingrid Merker
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Konstanz


Telefon: +49 75 31-36 31 170

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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