Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei A

Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei Anwendungsbeobachtungen

ID: 522211

Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei Anwendungsbeobachtungen



(pressrelations) -
Berlin, 17.11.2011 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher hat sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Anwendungsbeobachtungen sind ärztliche Arzneimittelverordnungen im Interesse von Pharmafirmen gegen ein besonderes Entgelt. Bis zu 6.000 Euro je Einzelfall sollen gezahlt worden sein, wenn ein Arzt seinem Patienten, oft ohne dessen Wissen, auf ein teureres bzw. weniger erprobtes Medikament umgestellt hat. Diese Zahlungen an willige Ärzte haben erhebliche finanzielle Auswirkungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie belasten die Beitragszahler mit zusätzlichen Kosten für nutzlose Scheinstudien von geschätzt über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Sie bergen auch gesundheitliche Risiken, da sie den für klinische Studien festgelegten wissenschaftlichen und ethischen Regelungern nicht unterliegen. Die von den Ärzten angeblich dokumentierten Ergebnisdaten sind Eigentum der jeweiligen Pharmafirma und müssen nicht veröffentlicht werden. Sie sind wissenschaftlich unbrauchbar und dienen deshalb offenbar lediglich der Vermarktung nicht notwendiger Arzneimittel.

Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Anwendungsbeobachtungen sind nicht geeignet, gesicherte Erkenntnisse über die Qualität von Arzneimitteln zu gewinnen. In Einzelfällen schaden sie den betroffenen Patienten mehr als sie nützen. Sie müssen daher verboten werden."



Transparency Deutschland versucht seit langem, dem Ausmaß der Anwendungsbeobachtungen auf die Spur zu kommen. Transparency Deutschland hat mehrere für die Erfassung der meldepflichtigen Anwendungsbeobachtungen zuständigen Institutionen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft aufgefordert. Sie verfolgt ihr Informationsbegehren auch gegenüber der KBV, die als Vertreterin der ärztlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes Interesse daran haben muss, ärztliches Fehlverhalten zu verhindern und Schaden von Patienten abzuwenden.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland: "Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wird es gelingen, die gewünschten Daten zu bekommen. Transparency Deutschland kann dann die Größenordnung des Missstandes gegenüber der Öffentlichkeit genau belegen. Die KBV ist gesetzlich verpflichtet, die begehrten Informationen zu sammeln. Sie kann sich auf angeblich vorliegende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht berufen. Sie muss ihre Akten für Transparency öffnen."


Kontakt:

Dr. Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied
Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe "Informationsfreiheit"
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.11.2011 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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