Ratingagentur im Visier
ID: 523748
Neue Hoffnung für Lehman-Opfer
OLG Frankfurt entscheidet über Zulässigkeit einer Klage gegen die deutsche Niederlassung von Standard & Poor’s
Der Fall. Am 5. Mai 2008 hatte der Kläger im Gegenwert von 30.000 Euro „Alpha Express Zertifikate auf den DivDax/Dax“ der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. unter der Wertpapier-Kennnummer A0V4E1 bzw. der ISIN DE000A0V4E15 erworben. „Entscheidend für diese Investition war die positive Bewertung durch die renommierte Ratingagentur Standard & Poor’s“, erläutert Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Partner der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht.
Der Kauf der Zertifikate erfolgte nur gut drei Monate, bevor die Emittentin Lehman Brothers Insolvenz anmeldete. „Obwohl sich die Schwierigkeiten des US-amerikanischen Investmenthauses bereits im Frühjahr abzeichneten, sah Standard & Poor’s offenbar keine Veranlassung, das positive Rating zu ändern“, erläutert Gieschen. Nach seiner Meinung ist S & P deshalb zum Schadenersatz verpflichtet.
In erster Instanz entschied das Landgericht Frankfurt, dass die Klage unzulässig ist. Begründung: Es gebe keine „örtliche Zuständigkeit“ des Frankfurter LGs. Deshalb fehle es auch an der „internationalen Zuständigkeit“ eben dieses Gerichts.
Eine nach Meinung von Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen nicht zutreffende Auffassung. Denn „die deutsche Niederlassung von Standard & Poor’s hat nachweislich inländische Guthaben, insbesondere bei der Deutschen Bank AG und auch Forderungen gegen diese.“ Auf Grundlage von § 23 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergebe sich eindeutig die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit.
Vor dem OLG Frankfurt geht es am 28. November 2011 zwar nur – wie üblich in solchen Verfahren – um einen Einzelfall. Doch sollten die OLG-Richter der Hessenmetropole für den Kläger entscheiden, können Tausende Lehman-Opfer wieder neue Hoffnung schöpfen. Diesmal jedoch nicht mit Banken oder Sparkassen, die seinerzeit Lehman-Zertifikate massiv in Kundendepots hineingedrückt haben, also Kontrahenten, sondern mit der Ratingagentur Standard & Poor’s als Gegner. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen sieht gute Chancen, denn „es gibt Signale vom Frankfurter OLG, dass unsere Berufungsbegründung überzeugt hat.“
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Datum: 21.11.2011 - 09:58 Uhr
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Freigabedatum: 21.11.2011
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