Zahnzusatzversicherung: Beitragsanpassung zum Jahreswechsel 2011/2012

Zahnzusatzversicherung: Beitragsanpassung zum Jahreswechsel 2011/2012

ID: 524692

Tortz Beitragsanpassung bleibt die Zahnzusatzversicherung unverzichtbar, wenn man Wert auf hochwertigen Zahnersatz legt.



Ab 2012 heißt es bei der Zahnzusatzversicherung tiefer in die Tasche greifen. Grund: Gestiegene KoseAb 2012 heißt es bei der Zahnzusatzversicherung tiefer in die Tasche greifen. Grund: Gestiegene Kose

(firmenpresse) - Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung sind in den vergangenen Jahren die Kosten gestiegen. Vor allem Patienten, die eine privatärztliche Versorgung haben durchführen lassen, mussten tiefer in die Tasche greifen. Zur Deckung der Kosten bieten die Krankenversicherer umfangreiche Tarife im Bereich der Zahnzusatzversicherung an. Hier mussten auf Grund der gestiegenen Kosten bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig die Beiträge nach oben korrigiert werden.

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Ab dem 1. Januar 2012 werden diverse Gesellschaften nach heutigem Stand erneut die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung anpassen. Die Schreiben werden den Kunden im November mit der Post zugesendet. Nun geht darum, dass man als Verbraucher richtig reagiert. Sicherlich ist der erste Gedanke die Kündigung. Doch mit einer vorschnellen Kündigung kann man eine Menge verkehrt machen. Schließlich wurde die Zahnzusatzversicherung ja abgeschlossen, um nicht nur kurzfristig eine Erstattung für Zahnersatz zu bekommen. In den Jahren werden die Zähne ja auch nicht besser und dann erst wieder einzusteigen, kostet eine Menge mehr, denn das Eintrittsalter ist entscheidend für die Berechnung der Prämie zur Zahnzusatzversicherung.

Wer eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte sich das Schreiben zur Beitragsanpassung genau durchlesen. Oftmals reagieren Kunden zu spät und sind dann verärgert, wenn das Sonderkündigungsrecht abgelaufen ist. Bevor man aber zu schnell reagiert, lohnt sich ein Vergleich der Mitbewerber. Wichtig vor allem ist bei einer Kündigung: Bietet die neue Zahnzusatzversicherung genau die gleichen Leistungen? Gravierender ist aber, wenn man bei einem Neuabschluss erneut mit einer Leistungsstaffelung zu rechnen hat. Bei der nun gekündigten Zahnzusatzversicherung kann man sicherlich schon Rechnungen ohne Summenbegrenzung einreichen. Beim neuen Versicherungsschutz ist man wohlmöglich mehrere Jahre erst einmal eingeschränkt, was die Höhe der Erstattung angeht.



Insgesamt betrachtet ist eine Beitragsanpassung für den Verbraucher eine ärgerliche Angelegenheit, aber unvermeidbar. Schließlich kann eine Zahnzusatzversicherung nicht 120 Prozent von dem ausgeben, was an Beiträgen hereinkommt. Hinzu kommt erschwerend, dass viele Patienten nicht nur bei dringender Notwendigkeit die Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen. Vielfach wird bestehender Zahnersatz auf Basis der Regelversorgung durch höherwertige Lösungen ersetzt. Das wirft naturgemäß sehr hohe Kosten auf. Zumal sich vermehrt die Auffassung durchgesetzt hat, dass die eingezahlten Beiträge wieder herausgeholt werden müssen. Leider führt das auch zu den unvermeidbaren Beitragsanpassungen.

Bildquelle: Michael Oswald, www.pixelio.de
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