Was Mieter bei der Adventsdekoration beachten sollten

Was Mieter bei der Adventsdekoration beachten sollten

ID: 524806

Was Mieter bei der Adventsdekoration beachten sollten



(pressrelations) - Lichterketten am Balkon und Adventskranz an der Haustür sind erlaubt

München (22.11.2011) ? Mit der Vorweihnachtszeit beginnt wieder die Zeit der leuchtenden Krippenspiele, Tannenbäume und Weihnachtsmänner. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hat die wichtigsten Urteile zur Weihnachtsdekoration zusammengestellt.

Innerhalb ihrer Wohnung können Mieter fast nach Belieben gestalten, um sich auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Eine Beschränkung könnte sich aus der Hausordnung ergeben, wenn es gilt Brandgefahren vorzubeugen. Der Weihnachtsschmuck sollte am besten vom TÜV geprüft sein. Auf keinen Fall sollte man Weihnachtsbäume und Adventsgestecke mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lassen.

Auch die äußere Gestaltung des Wohnhauses, etwa mit einer Lichterkette auf dem Balkon ist zulässig, urteilte das Landgericht Berlin (LG Berlin - 65 S 390/09). Es handle sich inzwischen um eine weit verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken, so das Gericht.

Schwieriger wird es, wenn der Mieter plant, die Hausfassade großflächig zu dekorieren. "Muss für die Montage eines Weihnachtsmannes die Fassade angebohrt werden, gilt das als bauliche Veränderung", erläutert Verbandsdirektor Xaver Kroner. Der Vermieter kann in diesem Fall die Zustimmung verweigern.

Oberstes Gebot ist, die Nachbarn nicht zu beeinträchtigen. Deshalb sollte helle, blinkende Fensterbeleuchtung nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.

Verzierung von Gemeinschaftsflächen

Das Aufhängen eines Adventskranzes an der Haustür ist nicht zu beanstanden. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes haben Mieter ein Recht auf Mitbenutzung von Gemeinschaftsflächen wie dem Treppenhaus (BGH, V ZR 46/06). Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass von den im Treppenhaus abgestellten Gegenständen keine Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner ausgehen. Das Versprühen von weihnachtlichen Duftmischungen im Treppenhaus geht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu weit (Az.: 3 Wx 98/03).


* * *
Zeichen inkl. Leerzeichen: 2.079
* * *
Der Abdruck ist frei.
* * *
Im VdW Bayern sind 461 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen ? darunter 330 Wohnungsgenossenschaften und 90 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
* * *
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter www.vdwbayern.de/presse.
* * *
Ansprechpartner für die Medien:
Medienreferent Tobias Straubinger

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Stollbergstraße 7, 80539 München
Telefon: (089) 29 00 20-305
Fax: (089) 228 59 40
E-Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
Internet: www.vdwbayern.de

Ansprechpartner der betreuenden Agentur:
Florian Schießl, Projektmanager

ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Hofer Straße 1, 81737 München
Telefon: (089) 67 91 72-0
Fax: (089) 67 91 72-79
E-Mail: florian.schiessl@commendo.de
Internet: www.commendo.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Acht neue Volontäre gesucht: Georg von Holtzbrinck Journalistenschule startet Bewerbungsverfahren Blutstillungsstörungen: Studie liefert neue Ansätze zur Diagnose des Von-Willebrand-Syndroms
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.11.2011 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 524806
Anzahl Zeichen: 3709

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was Mieter bei der Adventsdekoration beachten sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VdW Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kinderlärm ist Zukunftsmusik ...

Wichtige Mietrechtsurteile zum Weltkindertag am 20. September Parkende Buggys im Treppenhaus, nächtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, für manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häuf ...

Alle Meldungen von VdW Bayern


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z