Oberlandesgericht Köln gibt BILD.de Recht:
Kachelmanns Berichterstattungsverbot aufgehoben
ID: 524882
gegen die Medien: Die Berichterstattung von BILD.de im April 2010
über den Fund eines Messers mit DNA-Spuren in der Wohnung von
Kachelmanns Ex-Geliebter war nicht vorverurteilend. Dies hat jetzt
das Oberlandesgericht Köln festgestellt und damit in zweiter Instanz
eine Unterlassungsklage Kachelmanns abgewiesen. Die Revision gegen
das Urteil wurde nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens muss der
TV-Moderator tragen.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln den inhaltlich
zutreffenden Bericht von BILD.de über den Messerfund noch verboten:
Der Artikel sei vorverurteilend, meinten die Richter. Das war falsch,
entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Denn die
Berichterstattung über das von den Ermittlern sichergestellte Messer
habe beim Leser keineswegs die Vorstellung hervorgerufen, der
TV-Moderator sei bereits überführt. Vielmehr habe BILD.de bei der
Berichterstattung lediglich den journalistischen Informationsauftrag
wahrgenommen, die interessierte Öffentlichkeit über spektakuläre
Straftaten zu unterrichten.
"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist äußerst wichtig
für eine weiterhin freie und ungehinderte Presseberichterstattung
über bedeutende Ermittlungsverfahren", kommentiert der Leiter
Verlagsrecht der Axel Springer AG, Claas-Hendrik Soehring, das
Urteil. Kachelmann habe im Vorfeld seines Strafprozesses versucht,
Medienberichterstattung über die Ermittlungen systematisch als
angeblich vorverurteilend zu unterbinden. Das Gericht habe nun aber
"ausdrücklich und völlig zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem
Artikel von BILD.de um eine zulässige und von Kachelmann
hinzunehmende Verdachtsberichterstattung gehandelt hat". Soehring
weiter: "Natürlich muss es erlaubt sein, bei laufenden Ermittlungen
in spektakulären Kriminalfällen über die aktuellen Erkenntnisse von
Polizei und Staatsanwaltschaft zu berichten".
Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de
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Datum: 22.11.2011 - 11:55 Uhr
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