Tagesanleihe – das Tagesgeld vom Staat ab 1. Juli 2008
Die Finanzagentur des Bundes steigt ab 1. Juli 2008 in das lukrative Geldanlagegeschäft für Privatkunden ein. Neben den beliebten Bundesschatzbriefen gibt es künftig eine flexiblere Anlage: die Tagesanleihe. Die Redaktion von banktip.de erklärt, wie die Tagesanleihe funktioniert.

(firmenpresse) - „Der Vorteil der Tagesanleihe des Bundes liegt in der Verbindung aus täglicher Verfügbarkeit, attraktiven Zinsen und einer maximalen Sicherheit für Anleger,“ erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Verbraucherportal www.banktip.de. „Das Vermögen ist wie bei einem Tagesgeldkonto an jedem Bankgeschäftstag verfügbar. Und da es sich bei der Tagesanleihe um ein Wertpapier des Bundes handelt, ist das Risiko einen Totalverlust zu erleiden, sehr gering“, meint Böttcher.
Wie verzinst sich die Tagesanleihe?
Wie bei einem Tagesgeldkonto ist auch bei der Tagesanleihe die Verzinsung variabel. Sie orientiert sich an dem EONIA. Hinter diesen Buchstaben verbirgt sich die Abkürzung für Euro Over Night Index Average, einem Referenzzinssatz für sehr kurzfristige Geldausleihungen unter Geschäftsbanken im Euro-Raum. Der EONIA ist dann quasi der Durchschnitt der Zinssätze, zu denen sich die Kreditinstitute untereinander Geld leihen.
Da es sich bei der Tagesanleihe um ein Wertpapier handelt, werden Zinsen nicht wie bei einem klassischen Konto gutgeschrieben. Vielmehr erhöht sich der Wert der Anleihe. Der Betrag, den ein Anleger für seine Anleihe beim Kauf zahlt, stellt einen Wert von 100 Prozent dar. Mit jedem Tag steigt der Wert der Anleihe.
Am ersten Tag würde sich der Wert bei einer angenommenen Verzinsung von 3,70 Prozent per anno um 0,01 Prozent erhöhen. Am nächsten Tag wird erneut der Wert der Anleihe ermittelt. Diesmal dient als Grundlage für die Wertermittlung der (erhöhte) Anteilswert vom Vortag, der dauernd verzinst wird. So wird der Zinseszinseffekt ausgenutzt. Zum Jahresende wird der gestiegene Wert der Anleihe erneut zum Ausgangswert von 100 Prozent erklärt und das Spiel geht wieder von vorn los.
Steuerliche Behandlung
Bei der Tagesanleihe stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. „Die neue Tagesanleihe wird aus steuerlicher Sicht wie ein gewöhnliches, verzinsliches Wertpapier behandelt“, erläutert Böttcher. „Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer. Ab dem 1.1.2009 schlägt dann die Abgeltungssteuer zu. Die Zinsen werden bei Verkauf der Anleihe bzw. am 31.12. eines Kalenderjahres gutgeschrieben.“ Überschreiten die Erträge den Freibetrag in Höhe von 801 € für Ledige bzw. 1602 € für Verheiratete, werden Steuern fällig.
Weitere Informationen zur Tagesanleihe des Bundes unter: http://www.banktip.de/rubrik2/20134/Die-neue-Tagesanleihe-des-Bundes.html
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