Schäden durch Graffiti: Absicherung für Hauseigentümer ratsam
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kosten die Eigentümer viel Geld, um sie wieder zu beseitigen. Die
Bekämpfung illegaler Schmierereien gestaltet sich schwierig - die
Täter können nur selten gefasst und schadenersatzpflichtig gemacht
werden. Die Experten von Zurich raten darum, dass sich Eigentümer mit
einem speziellen Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung
vor den finanziellen Folgen durch Graffitischäden absichern. Denn
wirksamen Schutz vor den Sprühfarben gibt es kaum und somit bleiben
betroffene Hausbesitzer meist selbst auf den Reinigungskosten sitzen.
Zusatzklausel bei Wohngebäudeversicherung beachten
Wer ein Haus besitzt, verfügt meist auch über eine
Wohngebäudeversicherung. Darüber abgedeckt sind dann üblicherweise
Feuer, Sturm/Hagel, Schäden durch Leitungswasser und weitere
Elementarschäden. Graffitischäden sind in der Regel jedoch kein
Grundbestandteil des Versicherungsschutzes. Erst eine explizite
Graffiti-Klausel sorgt dafür, dass die Kosten, die für die
Beseitigung von Graffiti-Schäden an Außenfassaden und
Grundstücksmauern aufgebracht werden müssen, auch von der
Versicherung erstattet werden.
Graffitischäden sofort melden
Graffitischäden sollten unverzüglich der Polizei und dem
Versicherer gemeldet werden. Besonders hilfreich ist es, Fotos des
ungewollten Kunstwerks direkt mitzuliefern oder sogar Beweise, wie
zum Beispiel Spraydosen, zu sichern. Diese könnten wichtige Hinweise
auf den Täter liefern. An Stellen, die zu Wiederholungstaten
einladen, sollte auch über den Einsatz einer Überwachungskamera mit
Bewegungsmelder und spezielle Schutzanstriche nachgedacht werden.
Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich
Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2010) von rund 7
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
über 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
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Datum: 23.11.2011 - 10:30 Uhr
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