Lebensmittelinformations-Verordnung:"Verpackung sparen wird von einer Tugend zum Problem"
Zwar sehe die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Ausnahmeregelungen für Kleinverpackungen vor, betont Dorothee Klöpf. Doch auch auf ihnen müsse die x-Höhe der Schrift mindestens 0,9 mm betragen. Neben der Schriftgröße regelt die neue Verordnung zahlreiche weitere Elemente von der deutlicheren Allergenkennzeichnung bis zur Herkunftsangabe für pflanzliche Fette und Öle. Auch Umkartons und Außenverpackungen, Verkaufstrays etwa, müssen in Zukunft mit gewissen Pflichtkennzeichnungen versehen werden. Alle Hersteller müssen ihre Verpackungen entsprechend überarbeiten und der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung anpassen. Die Übergangsfrist für diese Umstellung beträgt in der Regel drei Jahre.
Der Pharma-Dienstleister Diapharm berät Hersteller von Gesundheitsprodukten, etwa von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln, unter anderem bei der Produktentwicklung und Produktkennzeichnung und den damit verbundenen regulatorischen Fragen.
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Diapharm ist ein internationaler Full-Service-Dienstleister für die Gesundheitsindustrie. Gegründet 1988 unterstützt Diapharm pharmazeutische Unternehmen seither in allen Fragen rund um Regulatory Affairs, Medizin & klinische Entwicklung, Qualität und Business Development. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Bereiche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel, Medizinprodukte und Kosmetika. Mit rund 100 Mitarbeitern an Standorten in Deutschland, Österreich, Rumänien und im Vereinigten Königreich ist Diapharm für multinationale Konzerne ebenso erfolgreich tätig wie für junge Start-ups und mittelständische Firmen.
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Datum: 23.11.2011 - 12:20 Uhr
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