Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz
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Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz
Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
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Datum: 25.11.2011 - 19:00 Uhr
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