Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt
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Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt
Der Mautaufkleber muss bei Pkws gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.
Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig. ADAC Mitglieder bekommen die Jahresvignette für 33 Euro in allen Geschäftsstellen des Clubs und im Internet unter http://www.adac-shop.de/Vignetten.
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Datum: 28.11.2011 - 16:30 Uhr
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