Wichtiges Urteil zur Informationspflicht von Veranstaltern

Wichtiges Urteil zur Informationspflicht von Veranstaltern

ID: 530254

McTipps - Nützliche News rund ums Fliegen Vol. 22

In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht McFlight als Kundenservice Wissenswertes und Nützliches für die Urlaubsplanung, wenn die Anreise mit dem Flugzeug stattfinden soll. Alle McTipps finden Sie im Servicebereich auf der Website von McFlight.



(firmenpresse) - Urteil zur Informationspflicht von Veranstaltern

Veranstalter sind verpflichtet, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Insbesondere dann, wenn die entsprechenden Regelungen leicht über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu ermitteln sind. Das hat kürzlich das Landgericht Berlin entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine kurzfristig stornierte Pauschalreise nach Dubai. Der Veranstalter muss den Kunden zwei Drittel des Reisepreises
erstatten, weil er nicht über das Einfuhrverbot für zahlreiche Medikamente - darunter die von den Kunden benötigten - informiert hatte. Das Mitverschulden der Kunden, die sich selbst hätten informieren können, bewerten die Richter mit einem Drittel. Auch das Reisebüro, in dem die Reise gebucht wurde, hat einen Fehler gemacht, weil es die Kunden nur auf die AGB des Veranstalters mit den Stornobedingungen hingewiesen, sie ihm aber nicht, wie im BGB gefordert, überlassen hat.

Frankfurt: Neue Bezeichnungen für Airport-Gates

Passagiere im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens müssen sich ab sofort neu orientieren. Weil im nächsten Jahr der neue Flugsteig A-Plus eröffnet wird, ändern sich bereits jetzt die Bezeichnungen für einige Gates. Die Gates A51 bis A65 im Non-Schengen-Bereich des Flugsteigs A heißen nun Z11 bis Z25. Die Beschilderung und EDV-Systeme am Flughafen werden im Laufe der Nacht komplett umgestellt. Check-in und Gepäckaufgabe für die Flüge, die künftig über ein Z-Gate abgehen, finden in der Halle A statt. Die Bezeichnungen der A-Gates im Schengen-Bereich bleiben unverändert. Weitere Z-Gates kommen mit Inbetriebnahme des Flugsteigs A-Plus im Sommer hinzu.

Lufthansa: Neue touristische Ziele

Ab München, Düsseldorf und Frankfurt fliegt Lufthansa im Sommer 2012 eine Reihe touristischer Ziele neu an. Erstmals ab München flieght LH nach Montpellier, Pula und Odessa in der Ukraine. Neu in Düsseldorf sind Verbindungen nach Sylt, Bari, Catania, Dublin, Ibiza, Knock, Malaga und Zadar. In Frankfurt wird das Programm um einen wöchentlichen Flug nach Dubrovnik erweitert.

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Datum: 30.11.2011 - 09:13 Uhr
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Freigabedatum: 30.11.2011

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