Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf

Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf

ID: 532800

Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch die gestrige Anhörung im Verkehrsausschuss zum eigenen Gesetzentwurf für ein hessisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (HGVFG) bestätigt. Mit dem HGVFG wollen DIE GRÜNEN den hessischen Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Der Bund stellt dem Land Hessen derzeit jährlich rund 96,5 Millionen Euro für den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung. Ab 1. Januar 2014 entfällt jedoch die Zweckbindung der Fördermittel des Bundes für den Verkehr. Dann könnte das Land auch andere Investitionen mit dem Geld tätigen.

"Die Anhörung hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz den Kommunen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit für Projekte zur Verbesserung ihres Mobilitätsangebots vor Ort über das Jahr 2014 hinaus geben können. Ohne die Fortführung der Zweckbindung der Bundesmittel könnten die Gemeinden ihre Verkehrsprojekte alleine nicht mehr finanzieren, insbesondere bei größeren Investitionen. Alle Anzuhörenden haben sich für eine Sicherung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen und den Gesetzentwurf befürwortet. Auch wurde betont, dass ein Gesetz ein besseres Instrument sei als ein Kabinettsbeschluss", fasst Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN, die zentralen Ergebnisse der Anhörung zusammen.

"Die Anzuhörenden haben insbesondere die zentrale Bedeutung des Erhalts der Infrastruktur für die Zukunft betont, gerade vor dem Hintergrund der prekären finanziellen Lage von Städten und Gemeinden. Dies bestätigt, dass die Ausweitung des Förderkatalogs auch auf den Grunderhalt von Straßen- und Schieneninfrastruktur, die richtige Entscheidung war. Ferner wurde die verstärkte Förderung des ÖPNV mit insgesamt 60 Prozent der Fördersumme durch die Einführung einer Mittelquotierung von vielen Anzuhörenden begrüßt. Auch der Radverkehr soll zukünftig mit einer festen Quote von 10 Prozent gefördert werden. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine wirkliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse frei von Stau, Lärm und Abgasen zu erzielen ist die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs das notwendige Mittel", so Müller.




Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtagUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Private Gläubiger in die Pflicht nehmen - Rösler bewertet Richtlinienentwurf zum Krisenmanagement im Bankensektor Bundeskanzlerin Angela Merkel sandte dem neuseeländischen Premierminister, The Rt. Hon. John Key, folgendes Glückwunschschreiben:
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.12.2011 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 532800
Anzahl Zeichen: 2858

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 223 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bündnis 90/Die Grünen Hessen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bündnis 90/Die Grünen Hessen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z