Bundestag berät Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
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Bundestag berät Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Mit der heutigen ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Deutschen Bundestag tritt die Neuorganisation des landwirtschaftlichen Sicherungssystems in die entscheidende Phase.
"Die Reform bildet die Grundlage dafür, das bewährte berufsständische soziale Sicherungssystem im Interesse der Landwirte und ihrer Familien dauerhaft zu sichern und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Außerdem wollen wir damit die innerlandwirtschaftliche Solidarität stärken" sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, heute in Berlin.
Als Folge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft ist die Zahl der Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung seit vielen Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung muss durch die Bildung einer einheitlichen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung getragen werden. Nur durch einen für das ganze Bundesgebiet zuständigen Träger könnten bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch regional unterschiedlich hohe Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung abgebaut werden. "Die Ansprechpartner der Versicherten werden auch weiterhin vor Ort in der Region angesiedelt sein", sagte Bleser.
Da den Besonderheiten einzelner Bereiche wie beispielsweise des Gartenbaus angemessen Rechnung getragen werde, könnten sich Land- und Forstwirte ebenso wie Gärtner und andere Dienstleister im Garten- und Landschaftsbau mit dem neuen Träger identifizieren, so Bleser. Außerdem werde durch die Neuorganisation die Möglichkeit einer stärkeren Differenzierung bei der Beitragsbemessung, auch im Hinblick auf die besondere Situation der Forstwirtschaft, ermöglicht. Der Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor Herausforderungen stelle. Die Bundesregierung flankiere die verlässliche Agrarsozialpolitik jedoch durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Höhe von 150 Millionen Euro für die Jahre 2012 bis 2014.
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Datum: 02.12.2011 - 17:45 Uhr
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