Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofort-Abschreibung auf 1.000 Euro erhöhen

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofort-Abschreibung auf 1.000 Euro erhöhen

ID: 536146

VLM-Landesvorsitzende Jutta Herzner-Tomei (Ingolstadt): Abschreibungssystem vereinfachen / Liquiditätsvorteil und günstiger Zinseffekt / Normale Abschreibung erst ab 1.000 Euro




(firmenpresse) - MÜNCHEN/INGOLSTADT (08.12.2011) - Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sich Unternehmer und Selbständige wie Handwerker, kleine Gewerbetreibende und Freiberufler anschaffen, sollen nach dem Willen des Liberalen Mittelstands einfacher abgesetzt werden können. "Der Grenzwert muss von 410 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden", forderte Jutta Herzner-Tomei, Landesvorsitzende der Vereinigung für Liberale Mittelstandspolitik in Bayern e.V. (VLM), am Donnerstag in Ingolstadt.

Mit den höheren Grenzwerten für Selbstständige und Unternehmer werden nach Ansicht von Herzner-Tomei die Abschreibungsregeln generell übersichtlicher: "Der Dschungel wird gelichtet", sagte die VLM-Landesvorsitzende. Dadurch entstehe weniger bürokratischer Aufwand für den Mittelstand. Die bisherigen Abgrenzungswerte würden überflüssig.

Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zählen alle abnutzbaren, beweglichen Güter, die schneller an Wert verlieren, als die übliche Abschreibung dauern würde. Ein Computer werde heute nicht mehr die normale zehnjährige Abschreibungsdauer genutzt. Die Anschaffungen müssen selbstständig nutzbar sein und dürfen bisher nicht mehr als 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Dieser Gegenstand kann im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Bei einem Verzicht auf die Vollabschreibung muss der Gegenstand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

In einer zweiten Variante können die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes von 150,01 Euro bis 1.000 Euro über einen Sammelposten des entsprechenden Jahres aufgenommen und gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben werden. "Mit erhöhten Grenzwerten wird das ganze Abschreibungssystem vereinfacht", erläutert Herzner-Tomei die Vorzüge einer Anpassung der Sätze.

Liquiditätsvorteil und günstiger Zinseffekt
Diese neuen Steuerregeln sind nach Ansicht der Mittelstandssprecherin in einer sich abschwächenden Konjunktur sinnvoll. Bei gleich bleibender Gewinnsituation biete die Sofortabschreibung für die Unternehmen und Selbstständigen mehr Vorteile. Durch die Abschreibung entstünden mehr Liquidität und günstige Zinseffekte. Besonders spürbar ist dies laut Steuerexperten bei Büro- oder anderen Einrichtungsgegenständen, die standardmäßig erst nach 13 Jahren komplett abgeschrieben sind. Die klassische Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer soll erst bei Anschaffungskosten ab 1000 Euro aufwärts gelten, so Herzner-Tomei.





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Datum: 08.12.2011 - 11:05 Uhr
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