Sicher und ohne Bußgeld durch den Winter: Recht bei Eis und Schnee
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Sicher und ohne Bußgeld durch den Winter: Recht bei Eis und Schnee
ADAC: Sommerreifen können teuer werden
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Was bei Schnee und Eis sonst noch im Straßenverkehr zu beachten ist, hat der ADAC zusammengestellt.
- Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt.
- Auch verschneite Verkehrsschilder, die dem ortsansässigen Fahrer bekannt sind oder allein aufgrund ihrer Form erkannt werden (z.B. Stopp-Schild, Vorfahrt gewähren), müssen immer beachtet werden.
- Um freie Sicht zu behalten, muss in der Scheibenwischanlage Frostschutzmittel enthalten sein.
Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein.
Rückfragen:
Katharina Bauer
089 / 7676-2412
katharina.bauer@adac.de
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Datum: 08.12.2011 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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