Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik

Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik

ID: 536217
(ots) -

- In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich
- Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste
- BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen

Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA
haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für
Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der
Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen
abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück
nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto,
BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. "Die Einigung
schafft Planungssicherheit für die Anbieter", erklärte
BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr.
Harald Heker sagte: "Der Vertragsabschluss ist für die
GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf
Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der
erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden."

Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich
Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören.
"In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30
Sekunden möglich", so Smid. "Die Verbraucher bekommen so einen
besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf." Dr. Heker betont:
"Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene
Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine
einvernehmliche Lösung gefunden werden."

Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1.
Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten
für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken
über das Internet. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland
erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche


Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es
künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen
Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig
online hören können", so BITKOM-Vizepräsident Smid. "Dadurch werden
Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr
viel attraktiver als bisher."

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem
Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden BITKOM und GEMA ihre
Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für
Online-Videoangebote.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.600 Unternehmen, davon über
1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und
700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software &
IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von
Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen
Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung
des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine
zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Christian Spahr
Pressesprecher
Medienpolitik & Recht
Tel.: +49.30.27576-112
Fax: +49.30.27576-400
c.spahr@bitkom.org

Bettina Müller
Leitung Kommunikation
Tel.: +49.89.48003-426
Fax: +49.89.48003-424
bmueller@gema.de

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  tape.tv und Universal Music veröffentlichen exklusiv bei iTunes die Konzertreihe Dagmar Koller: 2013 wieder auf der Bühne /
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.12.2011 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 536217
Anzahl Zeichen: 4010

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Musik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 129 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GEMA (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Faire Vergütung gefordert: GEMA klagt gegen Suno Inc. ...

Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Ve ...

Alle Meldungen von GEMA


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z