Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
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Bei dem Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken - für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Die Handwerksordnung sieht jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der "freiwillige" Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbständigen in einem zulassungsfreien Handwerk für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar, das für handwerkliches Können und Kundenorientierung steht.
Die Meisterprüfungsverordnung vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2315) tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen für die Meisterprüfung im Messerschmiede-Handwerk aufgehoben.
Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden (Siehe Link unter "Weiterführende Informationen").
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Datum: 12.12.2011 - 11:12 Uhr
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