Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk tritt am 1. Januar 2012

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

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(PresseBox) - Die in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegenen Anforderungen an Schneidgeometrien, Werkstoffe und Beschichtungen, der Trend zur Komplettbearbeitung, der einen großen Bedarf an Sonderwerkzeugen geschaffen hat, sowie modernste Maschinentechnik, tragen zu einer neuen Profilierung des Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerks bei. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums, besonders in der Schleif- und Werkzeugtechnik, ist das Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk heute hochspezialisiert. Die fortschreitende Entwicklung des Handwerks machte eine zeitgemäße, moderne und an die geltende Rechtslage angepasste Meisterprüfungsverordnung erforderlich.
Bei dem Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken - für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch ist. Die Handwerksordnung sieht jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der "freiwillige" Meisterabschluss ist ein Ausweis gegenüber anderen Selbständigen in einem zulassungsfreien Handwerk für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar, das für handwerkliches Können und Kundenorientierung steht.
Die Meisterprüfungsverordnung vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2315) tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisherigen Regelungen für die Meisterprüfung im Messerschmiede-Handwerk aufgehoben.
Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden (Siehe Link unter "Weiterführende Informationen").



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Datum: 12.12.2011 - 11:12 Uhr
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