Sterbegeldversicherung ermöglicht würdevolle Bestattung

Sterbegeldversicherung ermöglicht würdevolle Bestattung

ID: 540661

Staatliche Hilfe für Hinterbliebene gibt es seit Jahren nicht mehr, alle Zuschüsse wurden bereits komplett gestrichen. Deshalb ist private Vorsorge gefordert, wenn man die Angehörigen vor hohen Beerdigungskosten schützen möchte. Eine entscheidende Möglichkeit dazu bieten die Sterbekassen.



Friedhof bei BonnFriedhof bei Bonn

(firmenpresse) - Eine würdevolle Bestattung kostet viel Geld - laut Stiftung Warentest (Spezial Bestattung, November 2008) zwischen 5.000 EUR und 7.000 EUR. Mittlerweile sind die Kosten weiter gestiegen und man rechnet jetzt mit Kosten von 8.000 EUR.

Christian Hanf, Vorsitzender des Deutschen Sterbekassenverbandes, sagt über die Motivation der Versicherten: "Einerseits möchte man die Angehörigen im Todesfall nicht mit den Kosten belasten, andererseits hat bei vielen, die derzeit bei einer Sterbekasse eine Versicherung abschließen, ein Todesfall im nahen Umfeld das Bedürfnis geweckt, die Bestattungskosten abgesichert zu wissen. Die Höhe der Kosten ist teilweise auch noch abhängig von der Wahl der Bestattung. Längst ist die Erdbestattung ja nicht mehr Standard, sondern See- oder Bergbestattungen sorgen für Individualität auch über den Tod hinaus."

Vorteile von Angeboten der Sterbekassen gegenüber anderen Geldanlagen
Bei Sterbekassen ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Zum großen Teil greifen die Sterbekassen nach einer kurzen Wartezeit und kein Sparvertrag kann bei vergleichbaren Einzahlungen und einem Todesfall nach einigen Jahren mit den Garantiesummen der Sterbekassen mithalten.

Ein Sparvertrag zeigt gegenüber der Sterbegeldversicherung zusätzlich ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wenn im Alter die Pflegebedürftigkeit oder die Altersarmut droht, müssen flüssige Mittel zunächst verbraucht werden, bevor staatliche Hilfe einsetzt. Bei einem Sparvertrag ist die Abgrenzung, dass dieser für die Bestattungsvorsorge vorgesehen ist, nicht immer darstellbar. Hier droht dann die Kündigung und das Kapital für die Bestattung ist verloren.

Bei der Sterbegeldversicherung hat das Bundessozialgericht entschieden:
Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen und darf auch von staatlichen Stellen nicht angetastet werden.




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Datum: 15.12.2011 - 11:10 Uhr
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