Sicher in See stechen
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Kreuzfahrt-Boom in den Wintermonaten – Reiseversicherung der ERV erstattet verpasste Urlaubstage oder übernimmt Nachreisekosten zum Schiff
„Viele Urlauber kennen den Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch nicht. Tritt während einer Kreuzfahrt eine unerwartete schwere Erkrankung auf oder muss der Urlauber wegen eines Wohnungsbrandes zurück in die Heimat, erstattet eine Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Mehrkosten der ungeplanten Rückreise. Muss die Reise lediglich unterbrochen werden, wird die Nachreise zum nächsten Hafen erstattet. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt hingegen nur, wenn die Reise gar nicht erst angetreten werden kann“, erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV.
Mit dem RRV-Topschutz bietet die ERV eine Kombination aus beiden Versicherungen an. Damit sind Reisende nicht nur abgesichert, wenn ein Beinbruch vor der Reise oder eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung den Urlaub unmöglich machen sondern auch, wenn die Kreuzfahrt zum Beispiel wegen einer Lebensmittelvergiftung abgebrochen oder unterbrochen werden muss.
Unbesorgt in See stechen können Urlauber, die eine Jahresreiseversicherung abgeschlossen haben. Die ERV bietet den RRV-Topschutz und die Reiserücktrittsversicherung deshalb auch in einer Jahresvariante an. Damit sind nicht nur die nächste Kreuzfahrt, sondern auch alle weiteren Reisen und Kurztrips innerhalb von 365 Tagen abgesichert.
Was auf einer Schiffsreise alles passieren kann, zeigt dieser Fall der ERV: Das Ehepaar B. wollte auf einer 14-tägigen Schiffsrundreise durch Schweden die gemeinsame Zeit genießen. Doch bereits am dritten Tag ereignete sich ein Unfall, mit dem niemand gerechnet hätte. Frau B. kam auf einem Granitstein ins Rutschen und fiel so unglücklich, dass ihr Bein gebrochen war. Dank des RundumSorglos-Jahreschutz der ERV, der neben des RRV-Topschutz auch eine Auslandsreiseversicherung enthält, erhielt Frau B. nicht nur eine gute Erstversorgung vor Ort – inklusive Gipsbein – und einen anschließenden Rücktransport in die Heimat, sondern auch eine Entschädigung für die verpassten elf Urlaubstage an Bord.
Über die ERV (Europäische Reiseversicherung)
Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 15.12.2011 - 14:52 Uhr
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