EU-Kommission: Bei Tagesmüttern keine Hygienekontrollen nach EU-Recht erforderlich - Kommission berät sich mit Berliner Behörden
ID: 541750
EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen. Die Vertretung
der Europäischen Kommission in Berlin reagiert damit auf
Medienberichte, wonach Berliner Tagesmütter unverhältnismäßig
aufwändige Auflagen von 1. Januar 2012 an fürchten.
Die Kommission wird darüberhinaus Kontakt mit den zuständigen
Berliner Behörden aufnehmen, um sich mit ihnen über eine
verhältnismäßige Anwendung der EU-Lebensmittelregeln zu beraten.
Wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet
oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen,
die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt. Natürlich
müssen auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden.
Dies kann jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden,
ohne europäische Vorgaben.
Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von
"Lebensmittelunternehmen". Sich bei den Hygienekontrollen bei
Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der
Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Carsten Lietz, Tel 030 2280 2250
carsten.lietz@ec.europa.eu
Claudia Guske, Tel 030 2280 2190
claudia.guske@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz
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Datum: 16.12.2011 - 13:35 Uhr
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