Menschen mit Behinderungen auch sprachlich nicht diskriminieren
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Menschen mit Behinderungen auch sprachlich nicht diskriminieren
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass der Begriff des behinderten Menschen in weiten Teilen der Gesellschaft, gerade aber von den Menschen mit Behinderungen selbst als diskriminierend empfunden werde, weil er diese Menschen sprachlich auf ihre Behinderungen reduziert. Dieser Tatsache sei insbesondere auch in der Gesetzessprache einschlägiger Bundesgesetze Rechnung zu tragen, um im gesellschaftlichen und politischen Leben einen Prozess des Umdenkens zu initiieren und zu beschleunigen.
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Datum: 16.12.2011 - 17:30 Uhr
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