Der Bundesrat hat heute dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.
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Der Bundesrat hat heute dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.
"Das Wechselkennzeichen kann kommen. Das bedeutet: Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Wechselkennzeichen ist eine kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme. Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen."
Ziele:
- Flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, z.B. Pkw, Wohnmobile, Oldtimer
- Anreiz zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, z.B. eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur innerstädtischen Nutzung
- Anreiz für Elektromobilität
- Die bestehenden Möglichkeiten der Zulassung mehrerer Fahrzeuge wie etwa Saisonkennzeichen werden sinnvoll ergänzt
Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.
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Datum: 16.12.2011 - 17:30 Uhr
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