Minister Schneider: Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen
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Minister Schneider: Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die mehr als sieben Millionen Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland ? die sogenannten Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber ? besser absichern. "Rund 40 Prozent von ihnen arbeiten wöchentlich mehr als zwölf Stunden. Mittlerweile gibt es dadurch immer mehr Stundenlöhne von nur vier, fünf oder sechs Euro. Das heißt: Immer mehr Arbeit für das gleiche Geld!", so Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider heute (16. Dezember 2011) bei der Einbringung seiner Bundesratsinitiative zur Regulierung der geringfügigen Beschäftigung in Berlin. "Wir wollen dies ändern, weil wir der Auffassung sind: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen. Die Bundesregierung scheint dies aber zu ignorieren", sagte Schneider.
Kern des nordrhein-westfälischen Gesetzentwurfs ist eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 12 Stunden. Damit soll verhindert werden, dass Minijobbende immer mehr Arbeitsstunden für das gleiche Geld arbeiten müssen ? in der Praxis kommt es bereits zu Stundenlöhnen von vier bis sechs Euro. Durch eine Deckelung der 400-Euro-Jobs auf maximal 12 Stunden pro Woche, ergäbe sich ein Stundenlohn von rund 8,50 ? brutto.
Die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit soll von den Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung und Zoll) überprüft werden. Wird die 12-Stunden-Grenze überschritten, läge eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich reguläre Teilzeitbeschäftigte. In der Praxis kommt es allerdings häufig zu massiven Verstößen gegen das Arbeits- und das Arbeitsschutzrecht. "Dazu gehören: keine Zahlung des arbeitsrechtlich zustehenden Entgelts, kein bezahlter Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Missachtung von Mutterschutzvorschriften", so der nordrhein-westfälische Arbeitsminister.
Nach dem NRW-Gesetzentwurf sollen solche Gesetzesverstöße dazu führen, dass die Mini-Jobs nicht mehr steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden, die Arbeitgebenden also die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.
Darüber hinaus werden weitere Vorschriften eingeführt, die insbesondere die Information aller Beschäftigten ? nicht nur der geringfügig Beschäftigten ? verbessern. Arbeitsminister Guntram Schneider: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nicht weiter unter dem Fehlverhalten ihrer
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Datum: 16.12.2011 - 18:30 Uhr
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