Die Hundeversicherung hilft, wenn Bello seinen Spieltrieb auslebt
Auch wenn Bello nur mal spielen will, kann das eine richtig teure Angelegenheit werden. Schutz gegen solche Fälle bietet die Hundeversicherung.
Top-Schutz für Hund und Herrchen mit der Hundeversicherung.(firmenpresse) - Ein Hund ist ein munterer Gesellschafter und sorgt für viel Abwechslung im Leben von Herrchen und Frauchen. Doch bei aller Freude kann auch mal ein Malheur passieren, für das der Hundehalter haften muss. Denn der Hund fällt unter die Gefährdungshaftung, eine Abwehr von Schadensersatzforderungen ist so gut wie unmöglich. Daher ist die Hundeversicherung unverzichtbar, damit im Schadensfall das eigene Vermögen geschützt ist.
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Wie schnell der Hund einen Schaden verursachen kann, zeigt sich in den verschiedenen Schadensmeldungen an die Hundeversicherung. Trotz guter Aufsicht lässt ein Schadensereignis nicht immer abwenden.
Bei einem Besuch der Nachbarin hat Frau M. ihren Hund mitgenommen, damit dieser nicht in der Wohnung vor Einsamkeit die Türrahmen anknabbert. Bei der angeregten Unterhaltung lag der Hund hinter den Korbstühlen am Esstisch. Trotzdem die beiden Frauen sich regelmäßig nach dem Hund umgeschaut haben, gelang es diesem, das Korbgeflecht anzuknabbern. Der Schaden für zwei Stühle lag bei rund 200 Euro. Gut, dass Frau M. mit der Hundeversicherung geschützt ist. Dadurch war der nachbarschaftliche Friede sichergestellt.
Eine Tierarztrechnung über 300 Euro war das Ergebnis der Rauferei zwischen zwei Hunden. Dabei hat der Vierbeiner von Frau O. seinen Kontrahenten eine Hautrisswunde am Kopf zugefügt. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Hund von Frau M. aus dem Garten entwischen konnte. Maßgeblich ist, dass der Hund dem anderen Artgenossen die Verletzung zugefügt hat. Und so muss Frau O. für den Schaden haften - ein Fall für die Hundeversicherung.
Unabhängig von der Verpflichtung zum Schadensersatz ist die Hundeversicherung für die meisten Halter mittlerweile zum gesetzlichen Muss geworden. Denn mehrere Bundesländer sind dazu übergegangen, die Hundeversicherung in den ländereigenen Hundegesetzen zu verankern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird mit Bußgeldern belegt.
Diese gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem es in Vergangenheit zu verschiedenen medienwirksamen Beißattacken gekommen ist. Dabei sind diese Vorfälle eher die Seltenheit, viel häufiger kommt es zu Schäden, die durch den Spiel- und Jagdtrieb verursacht werden. Dann kommt es zu den oben geschilderten Zwischenfällen. Die Hundeversicherung dient dazu, einen Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu befriedigen. So besteht Schutz für bei de Seiten: Der Geschädigte bekommt seinen Schadensersatz befriedigt und der Hundehalter ist vor einem finanziellen Desaster geschützt.
Bildquelle: mGerstner, www.pixelio.de
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Datum: 19.12.2011 - 10:45 Uhr
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