Finanzämter achten auch im Jahr 2011 auf den "Weihnachtsfrieden
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Finanzämter achten auch im Jahr 2011 auf den "Weihnachtsfrieden"
keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
Vollstreckungshandlungen unterlassen,
keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
in Steuer- und Bußgeldverfahren
a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben
b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).
Pressestelle: Ministerium der Finanzen
Pressesprecher: Stefan Löwer
Telefon: (0611) 32 24 57, Fax: (0611) 32 24 33
E-Mail: presse@hmdf.hessen.de
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Datum: 19.12.2011 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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