Parken im Weihnachtsstress: Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht überall / R+V-Infocenter: Vorsicht auf den Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren
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Parkplatz, hektisch ausscherende Fahrzeuge und vollbepackte
Passanten: Auf den Parkplätzen von Einkaufszentren und Supermärkten
geht es kurz vor Weihnachten nicht gerade besinnlich zu - ein Unfall
ist da schnell passiert. "Auf einer öffentlichen Straße ist die
Schuldfrage meist klar, aber auf einem Parkplatz nicht unbedingt.
Denn hier gilt nicht zwangsläufig die Straßenverkehrsordnung, und
damit beispielsweise auch nicht die Vorfahrtsregel Rechts vor Links",
sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V
Versicherung.
Ausschlaggebend hierfür ist, ob an der Einfahrt zum Parkplatz oder
Parkhaus ein Schild auf die Straßenverkehrsordnung hinweist: "Nur
dann gelten die gewohnten Verkehrsregeln", erklärt R+V-Experte
Walter. "Aber auf allen Parkplätzen gilt grundsätzlich das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme." Das bedeutet beispielsweise, nur im
Schritttempo zu fahren, stets bremsbereit zu sein und auf ein- und
ausparkende Fahrzeuge zu achten. Wer dies nicht berücksichtigt, muss
bei einem Zusammenstoß unter Umständen einen Teil des Schadens
tragen.
Das R+V-Infocenter empfiehlt daher folgende Verhaltensmaßnahmen -
und das nicht nur zur Weihnachtszeit:
- Auf abbiegende Fahrzeuge achten: Die "Hauptfahrbahn" ist keine
Vorfahrtstraße. Dies gilt auch für die Fahrspuren zwischen den
Parkbuchten. Denn alle Fahrbahnen sind zur Parkplatzsuche
angelegt.
- Stets mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen: Weiße Pfeile auf
dem Boden empfehlen eine Fahrtrichtung, machen sie aber nicht
zur Einbahnstraße. Richtungsweisend und verbindlich ist nur das
entsprechende Verkehrsschild.
- Nach allen Seiten absichern: Beim Ein- und Ausparken beide
Fahrtrichtungen im Auge behalten.
Mehr Verbraucher- und Ratgeberthemen unter
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
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Datum: 20.12.2011 - 13:30 Uhr
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