Europaminister Hahn und Wirtschaftsminister Posch: Europäisches Vergaberecht muss effizienter werden
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Europaminister Hahn und Wirtschaftsminister Posch: Europäisches Vergaberecht muss effizienter werden
Die EU-Vergaberichtlinien verpflichten öffentliche Auftraggeber, Beschaffungen ab einem bestimmten Auftragsvolumen europaweit auszuschreiben. Die unübersichtlich gewordene Auslegung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Gerichte hatte in der Vergangenheit zudem dazu geführt, dass nicht nur die Auftraggeber, sondern auch Auftragnehmer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit hohen Kosten für Bürokratie und Rechtsberatung belastet wurden. Die Kommission hatte daher angekündigt, den bestehenden Rechtsrahmen zu modernisieren.
"In wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss alles daran gesetzt werden, dass öffentliche Gelder möglichst effizient eingesetzt werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die vorhandenen Instrumentarien und Methoden Transparenz und Rechtssicherheit unter den Marktteilnehmern garantieren", erläuterte Wirtschaftsminister Dieter Posch. Mit den heute veröffentlichten Vorschlägen zu flexibleren Ausschreibungsfristen, abgespeckten Dokumentationspflichten und zur verstärkten Nutzung elektronischer Vergabeplattformen bewege sich die Kommission in die richtige Richtung. "Das hilft, Verwaltungslasten abzubauen, Transaktionskosten zu senken und Verfahrenslängen zu reduzieren. Davon sollten am Ende vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen profitieren können", so der Minister.
Die Kommission legt auch dar, wie aus ihrer Sicht das Öffentliche Auftragswesen zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen kann. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen demnach auch ökologische, soziale oder innovative Kriterien einbezogen werden können. "Das Öffentliche Auftragswesen kann ein bedeutender Hebel zur Verfolgung wichtiger Politikziele sein. Verpflichtende Vorgaben seitens der Kommission, was im Vergabeverfahren gekauft werden muss, oder die Einführung von Mindestquoten für Produkte mit umweltfreundlichem Charakter haben wir bereits im Vorfeld der Kommissionsmitteilung stets abgelehnt", stellte Europaminister Hahn in diesem Zusammenhang klar. "Ich begrüße daher, dass die Kommission nunmehr nur von Freiwilligkeit und nicht von gesetzlicher Verpflichtung spricht. Das stärkt die Handlungsspielräume der regionalen und kommunalen Ebene und fördert sachgerechte Vergabeentscheidungen", so Hahn.
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Datum: 20.12.2011 - 16:15 Uhr
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