Minister Schneider erklärt Tarifvertrag für Bewachungsgewerbe für allgemeinverbindlich

Minister Schneider erklärt Tarifvertrag für Bewachungsgewerbe für allgemeinverbindlich

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Minister Schneider erklärt Tarifvertrag für Bewachungsgewerbe für allgemeinverbindlich



(pressrelations) - dorf, 20.12.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat den neu ausgehandelten Tarifvertrag für die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. "Wir schützen damit die rund 37.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor ungerechten Löhnen", betonte Schneider.

Für allgemeinverbindlich erklärt wurden 14 unterschiedlich eingestufte Tarifgruppen in der Branche mit Stundenlöhnen von 7,95 bis 12,80 Euro ab dem 01. Juli 2011 und von 8,15 bis 13,12 Euro ab dem 01. März 2012. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband hatten sich zuvor für die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Tarifvertrages ausgesprochen. Dem Antrag stimmten anschließend die Mitglieder des NRW-Tarifausschusses zu. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium besteht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. "Im Einvernehmen mit den Sozialpartnern haben wir Dumpinglöhnen wieder einen Riegel vorgeschoben", unterstrich Minister Schneider. Auch der bisherige Tarifvertrag für diese Branche war bereits für allgemeinverbindlich erklärt worden.


Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211

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Datum: 20.12.2011 - 16:15 Uhr
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