Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Verbändeanhörung zur Novellierung des Gesetzes zum Schut

Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Verbändeanhörung zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern

ID: 543823

Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Verbändeanhörung zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern



(pressrelations) - Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Als weiteren Schritt zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen hat das Kabinett heute (20. Dezember 2011) auf Vorschlag der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Einleitung einer Verbändeanhörung beschlossen. "Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann", sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Deshalb brauchen wir mehr Klarheit durch ein Gesetz, das einen konsequenten Gesundheitsschutz ermöglicht und Wettbewerbsverzerrungen vermeidet", so die Ministerin weiter.

Vorgesehener Zeitplan:

Der von Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte und vom Kabinett ebenfalls gebilligte Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren zu beteiligenden Verbänden zur Anhörung übermittelt. Wenn das Ergebnis der Anhörung vorliegt, wird sich das Kabinett - voraussichtlich im ersten Quartal 2012 - erneut mit der Novellierung befassen und anschließend dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zuleiten. Das weitere Verfahren wird dann ganz in der Zuständigkeit des Parlaments liegen.

Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs:
  • Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche beispielsweise durch ein Rauchverbot an Schulen, auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Spielplätze.
  • Uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten.
  • Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs.
  • Ausschluss der Errichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Ministerin Steffens: "Der notwendige Schutz von Kindern und Jugendlichen ist durch das bisherige Gesetz nicht ausreichend gewährleistet. Vielfältige Ausnahmemöglichkeiten konterkarieren die Intention des Gesetzes, einen konsequenten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern zu gewährleisten. Das müssen wir ändern, um ein Gesetz zu bekommen, das seinen Namen verdient."




Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
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Datum: 20.12.2011 - 17:45 Uhr
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