Rettungsgasse rettet Leben / Mit Blaulicht durch die Mitte / ADAC: Freie Fahrt für Einsatzkräfte gewährleisten
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Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen.
Daran erinnert jetzt der ADAC. Dabei - so heißt es in der
entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung - ist die
Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf
dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand
fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem
äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu
bilden. In der Regel ist das dann der mittlere Fahrstreifen.
Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen
nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von
liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen
das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von
mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran
denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf: Jede Minute,
die die Rettungskräfte schneller am Unglücksort ankommen, erhöht die
Überlebenschancen von Unfallopfern um zehn Prozent.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland
auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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Klaus Reindl
Tel.:(089) 7676-2625
klaus.reindl@adac.de
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Datum: 22.12.2011 - 10:17 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin
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