Silvesterfeuerwerk - Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein
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Silvesterfeuerwerk - Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein
Damit Groß und Klein Freude am Silvesterfeuerwerk haben, muss vor leichtsinnigem oder unsachgemäßem Umgang gewarnt werden. Bei aller Freude, niemand sollte vergessen: In den Feuerwerkskörpern befindet sich Sprengstoff. Das Angebot ist groß. Achten Sie auf die Kennzeichnung. Denn eine offizielle Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt wirklich getestet und damit zugelassen ist. Ungeachtet dessen ist insbesondere der notwendige Sicherheitsabstand einzuhalten.
Folgende Hinweise sind beim Kauf und Abbrennen zu beachten:
Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und eine Nummer (z.B. "CE", "0589-F2-0001", "BAM-F2-0001") oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. "BAM-PII-0001"). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und ?prüfung (BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.
Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich Gegenstände mit der Kennzeichnung "F1" oder "PI". Diese dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.
Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit "F2" oder "PII" in den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.
Weiterhin ist zu beachten:
- Gekaufte Feuerwerkskörper an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahren.
- Gebrauchsanweisungen aufmerksam lesen und unbedingt einhalten.
- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Klasse II nur im Freien verwenden.
- Angegebene Sicherheitsabstände einhalten.
- Beim Zünden von Raketen darauf achten, dass Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände nicht in der Nähe sind.
- Pyrotechnik nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.
- Feuerwerkskörper vom Erdboden und nicht vom Balkon aus zünden oder herunter werfen.
- Menschen, offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.
- Raketen mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.
- Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen oder am Körper tragen.
- So genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen.
- Kinder über Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informieren und besonders beaufsichtigen.
Angela Ebeling
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
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Datum: 27.12.2011 - 15:15 Uhr
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