Wichtige Änderungen in der privaten Krankenversicherung 2012
Private Krankenversicherungen können auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurückblicken. Versicherte sollten sich für 2012 einige Änderungen vormerken.
Im neuen Jahr kommen auf Versicherte einige Änderungen zu. Ab dem 1. Januar 2012 werden die Einkommensgrenzen der Kranken- und Sozialversicherungen an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze, also derjenige Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung höchstens erhoben werden, von jährlich 44.550 Euro auf 45.900 Euro. Dies entspricht monatlichen Beträgen von 3.712,50 Euro bzw. 3.825,00 Euro. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist und bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, auf 50.850 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4.237,50 Euro.
Vormerken sollten sich die Versicherten auch den 21. Dezember 2012. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherungsunternehmen gemäß eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Diese geschlechtsneutralen Unisex-Tarife gelten für private Krankenversicherungen, sind jedoch auch für andere Policen wie beispielsweise Renten-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen gesetzlich bindend. Die bisherige differenzierte Tarifgestaltung, die aufgrund der geschlechtsbedingten unterschiedlichen Risiken entstanden war, wird spätestens zum Stichtag entfallen. Was dies für die Versicherten nun genau bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Experten rechnen jedoch damit, dass die Anpassung zu einer allgemeinen Beitragsanhebung führen könnte. „Versicherte genießen in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Demzufolge können sowohl etwaige günstigere Tarife beim gleichen Anbieter als auch ein Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter als Alternativen geprüft werden. Ein Wechsel sollte dennoch wohlüberlegt sein, da wertvolle Rückstellungen verloren gehen könnten sowie eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann. Da bislang weder die genaue Ausgestaltung der Anpassung noch die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, sollten Versicherte die weitere Entwicklung zunächst zurückhaltend verfolgen“, empfiehlt der Geschäftsführer der JuMaFinanz UG (haftungsbeschränkt), Marco Otterbein.
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Datum: 30.12.2011 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 547003
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Göbel
Stadt:
Marburg
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
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