Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

ID: 547928

Streupflicht der Gemeinde



(firmenpresse) - Eine Gemeinde muss öffentliche Parkplätze im Winter nur dann räumen und streuen, wenn es sich um belebte Parkplätze handelt und die Autofahrer diese nicht nur für wenige Schritte bis zum nächsten geräumten Fußweg betreten müssen. Ein Schwimmbadparkplatz muss nicht rund um die Uhr eisfrei gehalten werden. Dies entschied der D.A.S. zufolge das Landgericht Coburg.
LG Coburg, Az. 13 O 678/10

Hintergrundinformation:
Grundsätzlich hat die Gemeinde für ihre öffentlichen Straßen und Wege im Winter die Räum- und Streupflicht. Allerdings verfügt keine Gemeinde über die Mittel, um rund um die Uhr alle Straßen, Wege und Plätze schnee- und eisfrei zu halten. Es müssen also Prioritäten gesetzt werden. Verkehrsteilnehmer können daher nicht in jedem Fall Schadenersatz geltend machen, wenn sie sich bei einem Unfall oder Sturz auf Eis und Schnee verletzten. Der Fall: Eine Frau hatte im Winter ein städtisches Hallenbad besucht. Dessen Parkplatz war zuletzt fünf Tage vor ihrem Besuch geräumt und gestreut worden. Direkt neben dem Parkplatz gab es allerdings einen Fußweg zum Hallenbad, der ständig geräumt und gestreut wurde. Die Frau benutzte diesen Weg jedoch nicht, sondern ging über den Parkplatz, weil dies kürzer war. Als sie nach dem Schwimmen zu ihrem PKW zurückkehrte, stürzte sie kurz vor ihrem Auto auf Glatteis und brach sich das Handgelenk. Sie verklagte die Gemeinde auf 2.500 Euro Schmerzensgeld, weil diese den Parkplatz nicht eisfrei gehalten habe. Das Urteil: Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge wies das Landgericht Coburg die Klage ab. Das Gericht betonte, dass sich alle Verkehrsteilnehmer besonders im Winter dem Wetter entsprechend zu verhalten hätten. Die Räum- und Streupflicht einer Gemeinde richte sich danach, um was für Verkehrswege es sich handele und wie wichtig diese seien. Auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde sei zu berücksichtigen. Öffentliche Parkplätze müssten nur geräumt und gestreut werden, wenn die Fahrzeugnutzer diese nicht nur für wenige Schritte betreten müssten und wenn es sich um belebte Parkplätze handele. Hier hätte die Autofahrerin mit wenigen Schritten den geräumten Fußweg erreichen und die Gefahr umgehen können. Der Schwimmbadparkplatz sei als Verkehrsfläche von untergeordneter Bedeutung anzusehen.


Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2011, Az. 13 O 678/10
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Saarbrücker Zeitung: UBA-Präsident Flasbarth fordert staatliches Investitionsprogramm für leisere Schienen und Umweltschutzbeitrag des Straßenverkehrs Pressestatement mit Ulrich Maurer zur Kredit-Affäre von Bundespräsident Christian Wulff heute um 13:30 Uhr im Reichstag
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.01.2012 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 547928
Anzahl Zeichen: 2395

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 239 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z