Flexstrom soll Bonus zahlen

Flexstrom soll Bonus zahlen

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(PresseBox) - Die Schlichtungsstelle Energie hat ihre erste Schlichtungsempfehlung veröffentlicht. Laut Bund der Energieverbraucher (BdEV) handelt es sich bei dem betroffenen Versorger um Flexstrom. Die ausgesprochene Empfehlung bestätigt die konsequente Haltung von Verivox, dass versprochene Boni auch zu zahlen sind.
Die Schlichtungsstelle Energie entschied in ihrer ersten Empfehlung, dass der betroffene Versorger den Jahresbonus auszahlen muss - auch wenn der Verbraucher nach einem Jahr den Vertrag kündigt. Zudem hat der Versorger die Fallpauschale von 350 Euro zu zahlen.
Wie der BdEV berichtete, handelt es sich bei dem betroffenen Versorger um die Flexstrom AG aus Berlin. Diese wird in dem Schreiben zwar nicht ausdrücklich genannt, doch laut BdEV sei eindeutig die Flexstrom AG betroffen. Darauf weisen AGB-Formulierungen, die referenzierten Urteile und die Ziffer der streitigen Klausel hin.
Die Empfehlung der Schlichtungsstelle ist ausführlich juristisch begründet. Sie bezieht sich unter anderem auf ein Urteil des Landgerichts Heidelberg, das vom unabhängigen Verbraucherportal Verivox gegen Flexstrom erstritten wurde. In diesem wird im Zusammenhang mit der Bonusregelung bei Flexstrom von "versuchter Bauernfängerei" und auch von "Augenwischerei" gesprochen.
Bei der Entscheidung der Schlichtungsstelle handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung, die nicht verbindlich ist. Die juristische Argumentation ist aber fundiert und überzeugend formuliert. Verivox geht daher davon aus, dass Flexstrom Konsequenzen aus der Entscheidung ziehen muss.
"Verivox ist das einzige Vergleichsportal, das auf die anhaltend hohen Beschwerdezahlen zu diesem Versorger reagiert hat", erklärt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. Entsprechend der Verbraucherschutzrichtlinien von Verivox wird der Bonus im Strompreisvergleich nicht berücksichtigt, weil er offensichtlich nicht bezahlt wird. "Flexstrom sollte nun endlich in allen entsprechenden Fällen den Bonus an die Kunden auszahlen, um weitere finanzielle Schäden und Ansehensverlust zu vermeiden", so Reese.


Hintergrundinformationen
Schlichtungsstelle Energie: Empfehlung des Ombudsmannes zur Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/Download/30.12.2011-Empfehlung_des_Ombudsmannes_zur_Wirksamkeit_allgemeiner_Gesch%C3%A4ftsbedingungen.pdf
Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom: http://www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx

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Datum: 05.01.2012 - 09:43 Uhr
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Energie & Umwelt



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