Versicherungsschutz ....? Wenn das Pferd durch den Paddockzaun geht
ID: 54932
Das Thema elektrischer Weidezaun (z.B. Mobil-Paddock) und Versicherungsschutz löst bei vielen Pferdbesitzern immer noch Unsicherheit aus. Denn wie muss der Paddock ausgelegt sein, damit die Versicherung im Schadenfall auch zahlt? Müssen es zwei oder drei Litzen, muss es Breitband sein? Was ist mit der Zaunhöhe, können es mobile Pfosten sein aus Holz Kunststoff oder Metall? Zur Sicherheit sollte auch auf dem Mobil-Zaun Strom fließen und er sollte zweireihig und dem Widerrist des Pferdes angepasst sein.

(firmenpresse) - Ansonsten geben Versicherungen keinerlei Vorgaben und sogar wenn der Zaun schadhaft ist, geben sie Versicherungsschutz. Lediglich bei nachgewiesener Fahrlässigkeit und Verletzung der Hüterpflicht wird im Einzelfall geprüft ob Versicherungsschutz besteht. Manche Gesellschaften zahlen sogar den Schaden am Zaun, sofern er zu einer angemieteten Koppel gehört.
Nach einem Grundsatzurteil des OLG Celle muss der Zaun eine Höhe von mindestens 1.20m bzw. Widerristhöhe x 0,8 haben. Einzäunungen sollten zusätzlich oder ausschließlich mit Elektrozaunlitzen gesichert sein, Abschreckungswirkung durch elektrische Impulse. Die Spannung sollte zwischen 2000 und 5000 Volt liegen.
Es sollten keine Spiralfedern mit Torgriffen verwendet werden. Wenn sich Schweifhaare verfangen, könnte das Pferd durch die Stromschläge panisch reagieren, weil es sich nicht befreien kann.
Und natürlich gehört eine regelmäßige Kontrolle der Mobil-Paddocks zur Pflicht eines Pferdehalters, um Verletzungen und Ausbrüchen vorzubeugen.
Was sagt der Fachmann zu diesem Thema:
IPZV-Versicherungsexperte Jens Schütz (Basler Versicherungen):
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich innerhalb der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Auch beim Ausbrechen, unabhängig davon wie der Paddock beschaffen ist. Er gibt folgende Empfehlung zum Thema „Mobiler Paddock" auf Turnieren:
Häufig führen extreme Winde und erschöpfte Materialien zu riskanten Situationen. Sollte ein Pferd sogar einmal Durchgehen, schleift es die Pfähle mit samt Spitzen hinter sich her. Gefahren lauern sofort, wenn ein Pfahl dabei auf einen Widerstand stößt und sich zu einem Wurfgeschoss entwickelt. Schütz geht sogar noch einen Schritt weiter und empfiehlt ein System mit besonderen Sicherheitsmerkmalen.
Aus Expertensicht ist z.B. das mobile Paddock-System der Marke RoFlexs mit seinen hohen Sicherheitsstandards besonders zu empfehlen. Optimierte Zaunbandhöhen in Kombination mit formstabilen (Eck-) Pfosten und einem vollintegrierten Weidezaungerät bieten neben Komfort ein Höchstmaß an Sicherheit, so IPZV Versicherungs-Fachmann Jens Schütz.
Jens Schütz / Generalagentur
Basler Versicherungen, Schwanewede
E-Mail: info@ipzv-versicherungen
Internet: www.ipzv-versicherungen.de
Die Uelzener Versicherungen:
Es werden an Beschaffenheit von Umzäunungen zunächst keine Anforderungen gestellt. Somit besteht Versicherungsschutz selbst bei Ausbruch von Pferden aus einem schadhaften Paddock.
Für den Fall dass uns bekannt wird, dass ein Paddock nicht hütesicher ist, empfehlen wir dem VN allerdings die Auflage die Umzäunung in Ordnung zu bringen. Die Möglichkeit des Versicherers, Auflagen zu erteilen, sehen die Versicherungsbedingungen vor.
Der Versicherungsnehmer sollte bereits aus eigenem Interesse für einen hütesicheren Paddock sorgen. Zum einen gilt es, seine Tiere vor Verletzungen zu schützen. Zum anderen ist bei einem Ausbruch von Tieren aus einem unzureichend gesicherten Paddock und nachfolgendem Personenschaden mit einem staatsanwaltlichem Ermittlungsverfahren zu rechnen. Das Problem: aus der Haftpflichtversicherung besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für die Einzäunung von Mobil-Paddocks gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Wie gesagt sollte ein Paddock hütesicher sein: nach einem Schaden sollte das gegebenenfalls. durch einen Sachverständigen geprüft werden. Ein Paddock sollte in jedem Fall stabil und verletzungssicher sein.
Bernd Bredenschey, HU-Schaden / Abteilungsleiter
E-Mail: bredenschey@uelzener.de Web: www.uelzener.de
Bahlmann Pferde-Konzept sagt dazu:
Es gibt bei den Haftpflichtversicherern keine wirkliche Richtlinie, die die Höhen der Zäune regelt. Es sollte aber eine Verletzungssichere Begrenzungen sein.
Das Pferd ist ein Flucht- und Bewegungstier, das im Herdenverband andere Verhaltensformen aufweist als ein Einzeltier.
Ein Mobil-Paddock muss dem Erkundungsdrang und Schlafverhalten angepasst sein. Weidebegrenzungen müssen verletzungssicher mit ausreichend bemessener Höhe.
Hans-Jürgen Töllner,
BahlmannPferde-Konzept - Unabhängiger Versicherungsmakler seit 1891
E-Mail: toellner@pferdekonzept.de , Homepage: www.pferdekonzept.de
Wolfgang W. Horn, Rechtsanwalt für Pferderecht:
Gemäß Grundsatzurteil des OLG Celle vom 26.01.2000 (9 U 130/99) ist jeder Pferdehalter verpflichtet, für die Verwahrung des Pferdes auf dem umfriedeten Paddock Sorge zu tragen. Die Umzäunung des Paddocks muss zumutbare Vorkehrungen treffen, um einen Ausbruch durch Überspringen zu verhindern. Exakte Vorschriften gibt es nicht. Was erforderlich ist, ist im Einzelfall zu bemessen.
Laut OLG Celle liegt die unterste Grenze bei 1,20 m. Nach den Richtlinien der Landwirtschaftskammern sollte die Einzäunung aber 0,8 x Wiederristhöhe des größten in dem Paddock gehaltenen Pferdes betragen (z. B. bei einem Pferd von 1,70 m also 1,40 m). Die Litzen sollten mindestens 10, besser aber 20mm breit, reißfest und weithin sichtbar (Farbe!) sein. Bei reinen Mobil-Paddocks sollten mindestens zwei Litzenreihen vorhanden sein.
Werden diese Vorgaben eingehalten und brechen Pferde dennoch aus, dürfte es in aller Regel keine Versicherungsprobleme geben. Ist die Weideeinzäunung nicht diesen Vorgaben entsprechend, kann der Versicherer im Einzelfall seine Eintrittspflicht verweigern. Dasselbe gilt, wenn an sich den Vorgaben entsprechende Zaunanlagen nicht oder nur schlecht instandgehalten und/oder gewartet werden (tägliche Überprüfung!).
RA Wolfgang Walter Horn, Hamburg * Halle * Rehren
E-Mail: horn-rechtsanwalt@t-online.de Internet: www.horn-rechtsanwalt.de
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Datum: 30.07.2008 - 16:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 30.07.2008
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