Steuerlast hängt von der Art der Renten-Einkünfte ab
ID: 550042
Beispielsweise erhält ein verheirateter ehemaliger Angestellter 24.000 Euro pro Jahr aus der gesetzlichen Rente. Hinzu kommen Einkünfte von 5.000 Euro aus einer Privatrente sowie Erträge aus einer Kapitalanlage von 3.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen des Ruheständlers auf 32.000 Euro im Jahr. Da nicht alle Einnahmen voll steuerpflichtig sind, fallen in diesem Beispiel keinerlei Steuern an. Der Rentner erhält diese Rente nicht nur brutto, sondern auch netto.
Ein früherer leitender Angestellter der ebenfalls verheiratet ist, hat Alterseinkünfte in Höhe von insgesamt 72.000 Euro. Sie setzen sich zusammen aus 40.000 Euro Betriebsrente, 20.000 Euro gesetzlicher Rente und 12.000 Euro Kapitalerträgen. Das Ehepaar muss 10.500 Euro Steuern auf die Einkünfte zahlen. Denn die größte Einnahmequelle, die Betriebsrente, ist voll zu versteuern.
Ein ehemaliger Freiberufler erzielt zusammen mit seiner Frau 76.000 Euro an Einkünften. Er erhält aus seinem berufsständischen Versorgungswerk 48.000 Euro. Aus Mieteinnahmen hat das Paar Einkünfte von 18.000 Euro. 10.000 Euro stammen aus Kapitalerträgen. Doch sie bezahlen nur 6.500 Euro Steuern. Der Grund: Seine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk muss er nur zum Teil versteuern. Die Mieteinnahmen können durch Aufwendungen und Abschreibungen reduziert werden.
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Datum: 08.01.2012 - 23:20 Uhr
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