6,31 Millionen Zuschauer für den Lidl-Check im Ersten
ID: 551060
Sendezeit: 6,31 Millionen Zuschauer sahen gestern Abend nach der
Tagesschau, wie der nach Aldi führende Discounter in Deutschland im
Ersten bewertet wurde - das entspricht einem Marktanteil von 18,5
Prozent. Bei den 14- bis 49-Jährigen war der Film mit 2,21 Mio.
Zuschauern und einem Marktanteil von 17,0 Prozent Marktführer.
Jörg Schönenborn, WDR-Chefredakteur: "Große Marken faszinieren,
aber sie üben auch großen Einfluss aus auf unseren Alltag. Deshalb
ist es so wichtig, dass wir sie journalistisch ins Visier nehmen. Der
Markencheck ist daher im besten Sinne Anwalt der Zuschauer."
Der vom WDR produzierte Film (Autoren: Herbert Kordes und Shafagh
Laghai, Redaktion: Detlef Flintz und Klaus Schmidt) fragt in
Preisvergleichen, Produktverkostungen und Laboruntersuchungen sowie
in Gesprächen mit ehemaligen und heutigen Mitarbeitern, was von dem
Discounter-Riesen zu halten ist. Kriterien dabei sind unter anderem
Preisvorteil, Qualität und Fairness.
Mit dem Lidl-Check setzt das Erste die erfolgreiche Reihe der
Markenchecks aus dem WDR Fernsehen fort, in der populäre Konsummarken
auf den Prüfstand gestellt werden. Die weiteren Folgen sind "Der
McDonald´s-Check" am 16. Januar und "Der H&M-Check" am 23. Januar
2012, jeweils um 20.15 Uhr im Ersten.
Fotos finden Sie unter www.ard-foto.de
Pressekontakt:
Kristina Bausch
WDR Presse und Information
Telefon 0221 220 7121
kristina.bausch@wdr.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.01.2012 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 551060
Anzahl Zeichen: 1708
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"6,31 Millionen Zuschauer für den Lidl-Check im Ersten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARD Das Erste (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).