Verfassungswidrige Rauchverbote in der Alltagspraxis
ID: 55110
Gastro-Award Deutschland AG informiert: Es darf sich unter Vorbehalt gefreut werden.
Rauchen erlaubt? Näheres unter www.gastro-award.de(firmenpresse) - Freude ist erlaubt, wenn auch zunächst nur im Stillen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt zunächst viele Gastronomen in Deutschland aufatmen. Ein erster Etappensieg ist erreicht. Speziell bezieht sich dieser auf die „getränkegeprägte Kleingastronomie“, mit einer Einraumfläche von unter 75 qm, die keine Speisen zubereitet, Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehrt und den Betrieb erkennbar als Rauchergaststätte kennzeichnet. Konkret: Viele kleine Kneipen und Bars, die im klassischen Sinn vom „Bierchen mit Zigarette“ ihre Existenz bestreiten. Formal besteht diese Gesetzesgebung auch zunächst nur in Berlin und Baden-Württemberg. Die anderen Bundesländer müssen hier nachziehen, weil sie ähnliche Vorschriften haben. Die GASTRO-AWARD Deutschland AG geht aufgrund eigener Quellen davon aus, dass bereits in den nächsten Tagen erste Schulterschlüsse erfolgen werden. Laut Einschätzung von GASTRO-AWARD Vorstand Christine Braun, wird allerdings darauf verwiesen, dass der Schuss auch nach hinten losgehen könnte. Die Bundesländer haben Zeit, bis Ende 2009 eine grundgesetzkonforme Neuregelung zu treffen. Diese schließt aber keineswegs aus, dass sich alle Länder für ein generelles Rauchverbot aussprechen. Damit wäre keine Ausnahmeregelung mehr möglich. Das Thema Rauchen wäre für alle Gastronomien von der Theke und laut einschlägigen Experten, das Aus für rund ein Viertel aller Betriebe in Deutschland. Die GASTRO-AWARD Deutschland AG ruft daher alle Gastronomen sowie deren institutionelle Interessenvertreter dazu auf, mehr denn je, alle Kräfte zu bündeln, auf eine allgemeinverträgliche Regelung hinzuwirken, welche unsere Branche nicht in ihrer Existenz bedroht. „Jetzt in den Bemühungen nachzulassen wäre ein Fehler. Wir müssen uns auch weiterhin vehement und konsequent für eine branchenverträgliche Regelung engagieren“, so Christine Braun. Wie bis dato wird sich der GASTRO-AWARD im Rahmen seines Einflusses auch weiterhin für die Gastronomie in Deutschland einsetzen. Schon in Kürze wird ein Leitfaden für Gastronomen erscheinen (als Download unter www.gastro-award.de), der eine brauchbare Interpretation für die Gastronomie – was ist erlaubt und was ist untersagt – praktisch und einfach klarstellt. Denn in der Praxis sind Gesetz und die Einschätzung zur Anwendung noch weiter auseinander.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Gastro-Award Deutschland AG ist Initiator des Gastro-Awards, einer Auszeichung für die Deutsche Gastronomie. Näheres auch unter www.gastro-award.de
Andreas Rolle
KG-U Unternehmensberatung GmbH
An der Leimenkaut 9b
65207 Wiesbaden
Fon: 0172-6716761
rolle.sixpacks(at)googlemail.com
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An der Leimenkaut 9b
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Datum: 01.08.2008 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 55110
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Rolle
Stadt:
München
Telefon: 0172-6716761
Kategorie:
Hotel und Gaststätten
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.08.2008
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